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Das Schlepperei-Urteil

Im Hauptverfahren gegen den Ex-Flüchtlingsbetreuer Firas Fadel und einem zweiten Beschuldigten soll am Freitag das Urteil ergehen.

Die Staatsanwaltschaft Bozen beharrt weiterhin auf ihrer Position, auch wenn sie die Anklage geringfügig abgeändert hat: Der 43-jährigen Brixner Fires Fadel hat in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter von Volontarius am Brenner in zwei von fünf Fällen Geld für Hilfe für Geflüchtete kassiert.

Fadel, der im Jänner 2017 verhaftet wurde, wird gewerbsmäßige Schlepperei vorgeworfen, darauf stehen von fünf bis 15 Jahre Haft. Fadel soll, so die Anklage, nebenbei Geflüchtete von Italien nach Österreich geschleust und dafür Geld kassiert haben.

Bei einer weiteren Verhandlung in seit vier Jahre andauernden Strafprozess kündigte das Gericht unter Vorsitz von Carlo Busato an, dass am kommenden Freitag das Urteil in dieser umkämpften Causa gefallen wird.

Fadel und ein mitangeklagter Nicht-EU-Bürger haben ein verkürztes Verfahren beantragt, was ihnen ein automatisches Drittel Strafnachlass garantiert. Volontarius und der Verein River Equipe haben sich als Nebenkläger in den Prozess eingelassen. Bis gestern vermeldeten diese keinerlei Schadensersatzzahlung (wegen Schädigung des Ansehens der beiden Hilfsorganisationen), welche den Angeklagten eine Strafminderung bringen würde.

Verteidiger Nicola Nettis, für den der Geldfluss-Nachweis nicht erbracht wurde, hofft für seinen Mandanten Fadel eine Haftstrafe um die zwei Jahre Haft herauszuholen, es könnten am Ende – wegen des erschwerenden Umstandes, Geld angenommen zu haben – auch vier Jahre sein.

Was bereits jetzt feststeht: Gibt es Schuldsprüche wegen gewerbsmäßiger Schlepperei muss die verhängte Haftstrafe, sofern rechtskräftig, zur Gänze im Gefängnis abgesessen werden. Für dieses Delikt ist die übliche Aussetzung der Strafe nicht vorgesehen. Fires Fadel hat bisher in Untersuchungshaft fünf Monate abgesessen, die von der eventuell verhängten Haft abgezogen würden. Bei einem Verzicht auf eine Berufung gäbe es ein weiteres Sechstel Strafnachlass.

Im Laufe des Verfahrens war von einem Deal zwischen Anklage und Verteidigung die Rede gewesen, dass nämlich die beiden vorgehaltenen Fälle von Geldannahme gestrichen würden. Der Deal kam offensichtlich nicht zustande und nun kommt es zu einem Urteil aufgrund des vorliegenden Beweismaterials. (tom)

 

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