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Das Wahlportal

Foto: LPA

Am 22. Oktober wird in Südtirol der Landtag neu gewählt. Die Vorbereitungen laufen. Ab sofort ist das neue Wahlportal in vier Sprachen online.

Am Sonntag, 22. Oktober 2023, sind Südtirols Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den Landtag neu zu wählen. Das Dekret des Landeshauptmannes, in dem der Stichtag für die Landtagswahlen 2023 festgelegt wird, war am 27. April im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden, nachdem sich zuvor die Landeshauptleute von Südtirol und dem Trentino, Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti, auf den gemeinsamen Termin geeinigt hatten.

Wahlportal online

Mit der Festlegung des Wahltermins sind die Vorbereitungen für die Landtagswahl angelaufen. Eingerichtet und freigeschaltet ist das Internetportal zu den Landtagswahlen 2023.

In dieses Portal fließen alle wichtigen Informationen über und zu den Landtagswahlen ein. Es finden sich dort Informationen für Wählerinnen und Wähler, für Parteien, für Kandidatinnen und Kandidaten sowie für die Gemeinden. Im Portal sind alle Fälligkeiten aufgelistet und die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben einzusehen. Im September, sobald die zur Wahl zugelassenen Listen und Kandidatinnen und Kandidaten feststehen, werden auch diese im Portal veröffentlicht werden. Zusätzlich zu den wichtigsten Informationen zu Wahlmodus und Wahlmöglichkeiten finden sich auch die häufig gestellten Fragen in einem FAQ-Fenster (Frequently Asked Questions). Über dieses können Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung interagieren und Antworten auf neue Fragen erhalten.

Briefwahl für im Ausland lebende Südtirolerinnen und Südtiroler

Ein eigener Bereich im Wahlportal ist der Briefwahl gewidmet. Im Ausland lebende Südtiroler, die im Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger A.I.R.E. (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragen sind, können sich per Briefwahl an den Landtagswahlen beteiligen. Dasselbe gilt für Wählerinnen und Wähler, die sich vorübergehend außerhalb Südtirols aufhalten. Die Wahlberechtigten im Ausland werden über die Modalitäten der Stimmabgabe informiert. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss spätestens bis zum 7. September 2023, das heißt spätestens 45 Tage vor dem Wahltag, den entsprechenden Antrag übermittelt haben.

Gestaltet wurde der Internetauftritt vom Landesamt für institutionelle Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Südtirol Informatik AG (Siag). Neben der deutschen, italienischen und ladinischen Version gibt es auch eine englischsprachige, die ausländischen Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bieten will.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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