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700.000 Telefonate

Die Ermittlungen zu den Oberalp-Maskenlieferungen waren von erheblichem Aufwand, 45 Personen wurden abgehört.

Am 15. Juni findet am Bozner Landesgericht eine weitere Verhandlung statt, in der eine besondere Auswahl zu treffen ist.

Eine Auswahl jener abgehörten Telefonate und Observationen, welche für das Strafverfahren zu den Oberalp-Maskenlieferungen während der Corona-Pandemie relevant sind. Darüber herrscht zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung bekanntlich Uneinigkeit.

Die Anklagebörde hat 1.800 Telefonate aufgelistet, die Verteidiger wollen die Liste erheblich kürzen. Alle als nicht relevant erachteten Telefonate (inklusive deren Audio-Aufzeichnung) müssten schließlich gelöscht werden.

Er Ermittlungsaufwand der Carabinieri-Sondereinheit NAS zu den verschiedenen Ermittlungssträngen – Schlauchtüchter-Ankauf, 1. Oberalp-Lieferung, die 70-Millionen-Euro-Ausschreibung – war jedenfalls erheblich: In einem Zeitraum von knapp drei Jahren, von März 2020 bis Ende 2022, wurden nicht weniger als 700.000 Telefonate abgehört.

Betroffen davon waren die Telefone von 45 Personen, die nicht zwangsläufig Tatverdächtige sein mussten (etwa die Ehefrauen von unter Ermittlung stehenden Personen).

Im Register der Abhörungen (RID) scheinen zu dieser Ermittlungen 250 Einträge auf, sie stehen für ebenso viele von einem Voruntersuchungsrichter genehmigte Lauschangriffe.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen formell vor einigen Wochen abgeschlossen, über eine Anklage wird wohl erst entschieden, sobald die Liste des relevanten Abhörmaterials feststeht. Für dessen Auswahl wird mindestens eine weitere Verhandlung benötigt. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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