Du befindest dich hier: Home » Gesellschaft » Krimi um toten Anwalt

Krimi um toten Anwalt

Foto: 123RF.com

Im Fall des Bozner Anwalts, der mutmaßlich von Verwandten mit unorthodoxen Heilmethoden zu Tode gepflegt wurde, kommt es zu weiteren Untersuchungen: Hätte der Patient bei angemessener Behandlung gerettet werden können?

Von Thomas Vikoler

Die Todesanzeige erschien am 31. Jänner dieses Jahres, die Beisetzung fand im engsten Familienkreis statt. Dabei war der Südtiroler Anwalt bereits im Oktober verstorben. An Herzversagen infolge mehrerer Pathologien, wie jetzt feststeht.

Denn der Fall beschäftigt weiter die Justiz. Gestern hätten am Landesgericht Bozen die Gerichtsgutachter im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens aussagen sollen, welches Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg im vergangenen Herbst eingeleitet hatte. Doch es kam zu einer kurzfristigen Vertagung.

Die Gutachter sollten herausfinden, woran der Anwalt verstorben ist und insbesondere, ob sein Leben durch eine angemessene medizinische Versorgung hätte gerettet werden können.

Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft hat gegen sechs Verwandte des verstorbenen Advokaten Ermittlungen zum Verdacht der fahrlässigen Tötung aufgenommen. Eine verwandte Person wird zudem der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung im sanitären Bereich nach Strafrechtsartikel 590sexies verdächtigt.

Im Strafverfahren soll geklärt werden, ob die Tatverdächtigen ihren Verwandten in einem Haus in einem Südtiroler Dorf während mehrerer Monate mit unorthodoxen Heilmethoden (Alternativ-Medizin) zu Tode gepflegt haben. Der Anwalt verstarb wenige Tage nach seiner Einlieferung im Bozner Krankenhaus, seine Leiche wurde anschließend – wegen des laufenden Strafverfahrens – in einem Gefrierfach in der Pathologie des Spitals aufbewahrt.

Die Ehefrau des Anwalts, die außerhalb Südtirols wohnt, hatte einen Monat vor seinem Tod am Landesgericht Strafanzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung erstattet. Mit dem Vorwurf, dass Verwandte sie von ihrem Ehemann abgeschirmt und diesen gegen seinen Willen in dem Haus am Land festgehalten bzw. medizinisch behandelt hätten.

Dazu befragten die Carabinieri mehrere Zeugen.

Zurück zum Beweissicherungsverfahren: Dort gab es gestern auf Antrag der Gerichtsgutachter eine Vertagung durch Richter Schönsberg. Der beauftragte Pathologe und der beauftragte Gerichtsmediziner baten um die Beiziehung eines Professors für Innere Medizin, um insbesondere der zweiten Fragestellung zusätzlich auf den Grund zu gehen: Hätte der Anwalt bei einer angemessenen medizinischen Behandlung gerettet werden können bzw. war die an ihm durchgeführte alternativmedizinische Behandlung für ihn tödlich?

Eine spannende Frage.

Laut dem bisher vorliegenden Autopsiebericht der beiden Gerichtsgutachter gibt es Hinweise auf eine gesundheitsgefährdende Fehlbehandlung, die aber näher untersucht werden müssen. Mit der Hilfe des Professors für Innere Medizin.

Dieser wird am 30. Mai am Bozner Landesgericht als zusätzlicher Gutachter vereidigt. Danach dürften einige weitere Monate vergehen, bis das Beweissicherungsverfahren abgeschlossen werden kann.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen