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Keine Ombudsstelle

Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair zeigt sich erfreut über die einstimmige Annahme ihres Streichungsantrages zur Herausnahme der geplanten Ombudsstelle für Personen unter Freiheitsentzug aus dem Omnibusgesetz der Landesregierung durch den ersten Gesetzgebungsausschuss.

„Die Einrichtung einer Ombudsstelle für Sträflinge hat derzeit keine Notwendigkeit oder Priorität“, schickt Ulli Mair voraus.

Hinzu komm, dass die Materie der Ombudsstellen in den Zuständigkeitsbereich des Landtages, sprich des Landtagpräsidiums, fallen würde – dieses wurde im Vorfeld weder kontaktiert noch über den Artikel im Omnibusgesetz und dessen Auswirkungen und Begleiterscheinungen für den Landtag in Kenntnis gesetzt, so die F-Abgeordnete.

Unabhängig davon, wie man inhaltlich zum Thema einer eigenen Ombudsstelle für Sträflinge stehe: „Dieses hat mit einem eigenen Gesetz zu erfolgen und mit Sicherheit nicht im Rahmen eines Omnibusgesetzes, das im Grunde genommen kleinere Änderungen und technische Anpassungen bestehender Landesgesetze behandeln sollte“, erläutert die freiheitliche Landtagsabgeordnete.

 

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