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Das Morandell-Dilemma

Gabriele Morandell

Wie Landtagspräsidentin Rita Mattei das Problem mit der kandidierenden Volksanwältin Gabriele Morandell lösen will.

von Matthias Kofler

Volksanwältin Gabriele Morandell will auf der SVP-Liste für den Landtag antreten. Bislang hat die Brixnerin ihre Kandidatur aber noch nicht öffentlich gemacht. Darauf weist Landtagspräsidentin Rita Mattei (Lega) hin. Völlig unverständlich erscheinen Mattei deshalb auch die heftigen Angriffe seitens der Grünen-Politikerin Brigitte Foppa, die der Präsidentin vorgeworfen hatte, die Sache „völlig unvorbereitet“ angegangen zu sein.

In der jüngsten Fraktionssprechersitzung stellte die Lega-Politikerin den Sachverhalt dar und erklärte, dass ein Landesgesetz vom Herbst 2020 klar regle, wie das Hohe Haus im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens der Präsidenten einer Ombudsstelle vorzugehen hat. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von sechs Monaten vor der Landtagswahl, kann per Dekret interimistisch eine Übergangslösung gefunden werden. Sollte der Präsident oder die Präsidentin jedoch vor der Sechs-Monate-Frist aus seinem Amt ausscheiden, ist der Landtag verpflichtet, den vakanten Posten neu auszuschreiben.

Die Opposition plädiert für eine Übergangslösung. Mattei betont, dass sie sich als Präsidentin an die geltenden Gesetze zu halten habe. Das Landesgesetz sei auch von den Grünen verabschiedet worden, die nun am heftigsten die Vorgehensweise des Präsidiums kritisieren. „Wenn sie schon so brav sind, hätten sie das Gesetz, für das sie selber gestimmt haben, schon vorher abändern können“, meint die Lega-Politikerin.

Das Problem: Laut Wahlgesetz darf Morandell nur dann kandidieren, wenn sie mindestens sechs Monate vor dem Wahltermin aus ihrem Amt ausscheidet. Folglich steckt der Landtag in einem Dilemma.

Wie kann eine mögliche Lösung aussehen? Mattei kann sich vorstellen, mittels einer Gesetzesänderung die Fristen zu verlängern. So könnte beispielsweise vorgesehen werden, dass eine interimistische Lösung auch dann noch vorgenommen werden kann, wenn die Volksanwältin sieben oder neun Monate vor der Landtagswahl zurücktritt. Diese Änderungen kann Mattei freilich erst vorschlagen, wenn es ein offizielles Rücktrittsgesuch der Präsidentin gibt. „Ansonsten würde mir die Opposition vorwerfen, ein Ad-personam-Gesetz für die SVP zu machen“, so die Lega-Politikerin.

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