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Klage gegen „Platzverweis“

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Vier Bozner Tabaktrafiken scheitern vor dem Bozner Verwaltungsgericht mit dem Versuch, ihre 2018 entzogenen Spielautomaten-Lizenzen zurückzuerhalten.

von Thomas Vikoler

Im Jahre 2016 hat der Landtag eine Verschärfung des Gesetzes zur Vorbeugung der Spielsucht mit der Einführung eines Glücksspielverbots in einem Umkreis von 300 Metern von sozialen Einrichtungen beschlossen. In den darauffolgenden Jahren verschwanden Spielautomaten praktisch aus allen Bars und Tabaktrafiken der Landeshauptstadt (später auch in den anderen Gemeinden des Landes).

Es gibt aber weiter Inhaber von Tabaktrafiken, die juristisch um ihre 2017 und 2018 entzogenen Spielautomaten-Lizenzen kämpfen. Es sind deren vier: Die Inhaber von Trafiken am Grieser Platz, in der Palermostraße, in der Reschenstraße und der Piavestraße haben über den auf diesem Gebiet spezialisierten römischen Anwalt Geronimo Cardia einen Rekurs vor dem Bozner Verwaltungsgericht eingebracht.

Darin stellten sie insbesondere die Verfassungsfrage zum Landesgesetz, das bisher jeder gerichtlichen Prüfung standgehalten hat (wenn auch nicht letztinstanzlich). So beklagen sie eine Verletzung von Artikel 41 der Verfassung, in dem die Wirtschaftsfreiheit geregelt ist. Es sei den Bozner Trafikanten praktisch nicht möglich, ihre Tätigkeit (mit Glückspiel) an einen anderen Standort der Stadt zu verlegen.

Im großen Sammelverfahren der Südtiroler Glückspielbetreiber gegen das Verbot, das weiterhin vor dem Staatsrat behängt (es läuft ein Wiederaufnahmeverfahren) wurde bekanntlich ein Gerichtsgutachten erstellt. Und dieses ergab, dass gerade 3,19 Prozent des bewohnten Gebiets der Landeshauptstadt von dem Verbot ausgenommen seien. Die restlichen knapp 97 Prozent seien faktisch vom 300-Meter-Radius um sensible Einrichtungen abgedeckt.

Durch diesen „Platzverweis“ seien die genannten vier Trafiken einer Möglichkeit beraubt worden, Einnahmen zu generieren und somit wirtschaftlich zu überleben, heißt es in ihren Rekursen an das Verwaltungsgericht. Außerdem bestreiten sie darin die Wirksamkeit des Südtiroler Glücksspielverbots, wie es 2018 auf einer Tagung der Universität Salerno unterstrichen worden sei. Das gesetzlich erlaubte Glückspiel verlagere sich in die Illegalität bzw. ins Internet.

Argument, die das Bozner Verwaltungsgericht nicht gelten lässt – der Antrag auf Anrufung des Verfassungsgerichts wurde abgewiesen und die vier Trafikanten zur Zahlung von 2.000 Euro Prozessspesen an die Gemeinde Bozen verurteilt.

Ein Trafikant aus Stern hatte ebenfalls einen Rekurs gegen die zuständige Gemeindeverwaltung von Abtei eingebracht, ihn aber Anfang Jänner zurückgezogen.

Allen bleibt nun, den Ausgang des Wiederaufnahmeverfahrens abzuwarten.

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