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Der Brandschutz-Streit

Flughafen Bozen (Foto: Skyalps)

Feuerwehrdienst am Flughafen Bozen: Wie das Land aus der Muss- eine Kann-Bestimmung machen will.

Der 3. Gesetzgebungsausschuss hat mit vier Ja (Helmuth Renzler, Helmut Tauber, Gert Lanz und Carlo Vettori), einem Nein (Hanspeter Staffler) und zwei Enthaltungen (Josef Unterholzner und Paul Köllensperger) Änderungen am Haushaltsvoranschlag 2023-2025 vorgenommen. Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Neuregelung der Sozialbindung im Wohnbauförderungsgesetz, die Möglichkeit, auch für Mittelstandswohnungen um Förderungen anzusuchen, die Bestimmungen zur Bewältigung der Preissteigerungen bei öffentlichen Bauaufträgen sowie die Finanzierung der Beiträge an die Gemeinden für die Energiekosten der öffentlichen Schwimmbäder und der Eislaufplätze.

Neu ist auch, dass die Ausbildungen an der Landesfeuerwehrschule für alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren unentgeltlich sein sollen und die Agentur für Bevölkerungsschutz Eingriffe in Eigenregie vornehmen kann.

Zudem wurden die Regelungen für die Brandschutzdienstleistung am Flughafen Bozen präzisiert: Aus der Muss- wird eine Kann-Bestimmung. Demnach ist das Land nicht mehr verpflichtet, den Dienst für die Berufsfeuerwehr zu gewährleisten, sondern kann ihn mit Konvention vergeben. Damit will sich die Landesregierung auf den Fall vorbereiten, den laufenden Rechtsstreit mit Flughafenbetreiber Josef Gostner zu verlieren. Dieser weigert sich, die jährlichen Kosten für den Brandschutz im Ausmaß von 917.000 Euro im Jahr zu bezahlen. Die Richterin hat einen Vergleich von 700.000 Euro vorgeschlagen, Gostner will aber nur 200.000 Euro bezahlen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (18)

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  • unglaublich

    Geniale Gesetze haben wir. Ein „privater“ Flugplatz, aber die Flughafenfeuerwehr wird von der öffentlichen Hand bezahlt.
    Tollllll!

  • schwarzesschaf

    Das ist wenn unsere politiker immer geschäftsleute spielen wollen wie thermwnhotel flughafen usw.

  • asterix

    In Deutschland muss jeder Flughafen für die Branschutzkosten selbst aufkommen. Bei uns wird dieser mit Steuergeld bezahlt. Das Land soll einfach die BF abziehen und gut ists. Wenn Gostner schon den Flughafen um ein Butterbrot bekommen hat, soll er sich den Brandschutz gefälligst selbst finanzieren.

    • heracleummantegazziani

      Logik scheint nicht Ihre Stärke zu sein. Weshalb glauben Sie gibt es den besagten Rechtsstreit? Würde das Land die Feuerwehr bezahlen, doch wohl nicht, oder? Oder glauben Sie echt, Gostner würde dann klagen?

      • asterix

        @hera….., und sie scheinen eine Leseschwäche zu haben. Das Land bezahlt schon seit Ünernahme des ABD durch Gostner den Brandschutz. Obwohl der Betreiber den Brandschutz bezahlen müsste. Wer ist der Betreiber des ABD? Gostners Firma. Also soll er auch selbst für den Brandschutz aufkommen und nicht der Steuerzahler.

  • pingoballino1955

    Mit welcher Begründung will Gostner nur 200000 Euro bezahllen? Wer lässt denn Flugzeuge und Co starten und landen,und das mehrmals am Tag? Soll der Steuerzahler zahlen für etwas was ihm nicht gehört? Sind wir in Südtirol im „Schlaraffenland“ angelangt???? Skandal pur!

  • hallihallo

    ich frag mich aber schon, wie oft es die feuerwehr am flughafen im jahr braucht.
    2.500,00 am tag für leute die nur herumstehen ist schon sehr viel geld.
    und die berufsfeuerwehr ist ja nur einige hundet meter vom flughafen entfernt.
    ist das wirklich international so, daß auf jedem kleinen regionalflughafen immer die feuerwehr bei jeder landung anwesend ist? wieviele personen sind da und wie oft mußte die feuerwehr im letzten jahr eingreifen?

    • gerhard

      Hallihallo, vornweg, sind wir doch froh, dass diese Helden nur “ herumstehen“.
      Würden die ständig arbeiten, sprächen wir von Katastrophen.
      Die benötigten Spezialfahrzeuge kosten zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro.
      Allein die Abschreibung für den Fuhrpark und deren Unterhalt verursacht gewaltige Kosten.
      Vorgabe der ICAO,(der zuständigen Internationalen Behörde), schreibt verbindlich vor,dass jeder mögliche Unfallort auf dem Flughafengelände innerhalb einer Hilfsfrist von höchstens drei Minuten erreicht sein muss.
      Das ist vom Gelände der Berufsfeuerwehr in Bozen logischer Weise nicht umsetzbar. Die BF Bozen wird zu jedem tatsächlichen Brand oder ernstem Luftnotfall zusätzlich allarmiert.
      Die Anrückzeit nach Alarmauslösung beträgt bestimmt 10 Minuten.
      Da wäre es für jeden Passagier im brennenden Flugzeug zu spät.

      Grundsätzlich befremdet es mich schon auch, wenn die öffentliche Hand den Feuerwehrdienst innerhalb des privaten Fluggeländes bezahlen soll.

      Aber die Richter werden schon feststellen, wie die Gesetze auszulegen sind.

      • hallihallo

        du bestätigst was ich sage: immer vorgaben die viel kosten.
        wieviel wird wohl die feuerwehr beim bbt kosten? und wieso gibt es bei der brennerautobahn keinen feuerwehrdienst, bei all den unfällen die dort passieren? dort ist es anscheinend egal , wenn die ffw erst nach einer halben stund eintrifft.

  • frechdachs

    Da Feuerwehren schützen Vermögen und die Löschkosten sind in jeder Brandversicherung inkludiert.
    Die Kosten über den öffentlichen Haushalt decken bedeutet letztendlich eine Kostenumverteilung vom Vermögen (kaum besteuert) auf Arbeit und Renten (überbesteuert).

  • morgenstern

    Ein Schild am Gate (Tor) mit der Aufschrift „Herzlich willkommen in Absurdistan“ wäre Angesicht solcher Abstrusitäten sicher keine Übertreibung.

  • heracleummantegazziani

    11 Kommentare und 6 davon sind ein Beweis für funktionalen Analphabetismus.

  • andreas

    Der Artikel ist zwar 10 Jahre alt, aber so logisch scheint es auch in Berlin nicht zu sein, dass der Betreiber eines Flughafens sich allein um die Feuerwehr kümmern muss.
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-kosten-fur-die-feuerwehr-4835413.html

    Es gibt gewiss gesetzliche Regelungen für solche Fälle und wäre es logisch, das Gostner alles zahlen müsste, würde die Richterin nicht einen Vergleich vorschlagen.
    Die Feuerwehr des Flughafens scheint in der Berufsfeuerwehr integriert zu sein und es wirkt als soll/muss Gostner sich anteilig beteiligen, nur scheinen er und die Richterin von anderen Prozentsätzen auszugehen.

    Aber lustig wenn sich viele über etwas aufregen, wo ihnen eigentlich die Detailinformationen fehlen.

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