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Eier im März

Wegen Divergenzen in der SVP-Fraktion wird die Behandlung des Gesetzes zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern auf März verschoben.

von Matthias Kofler

Während die wartende Opposition mit Kaffeetratsch die Zeit totschlug, diskutierten die Mitglieder der SVP-Fraktion am Mittwochnachmittag eine gute Stunde lang über den Gesetzentwurf zur verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung. Das Ergebnis: eine Vertagung der Behandlung des Entwurfs auf März.

„Einige Abgeordnete sind wohl schon im Wahlkampf“, kommentiert ein Mandatar die aufgeheizte Debatte.

Das von SVP und Grünen erarbeitete Gesetz sieht eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch, Fisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung vor. Den SVP-Wirtschaftsvertretern Gert Lanz und Helmut Tauber geht das zu weit. Sie befürchten einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe. In der Fraktionssitzung schlugen sie daher vor, aus der Muss- eine Kann-Bestimmung zu machen, diese aber auf alle Produkte auf der Speisekarte auszudehnen.

Erstunterzeichner Manfred Vallazza bestand jedoch darauf, die verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier beizubehalten. „Sonst bräuchte es kein Gesetz“, so Vallazza. Über die Kennzeichnung aller anderen Produkte wie Obst und Gemüse sollten die Betriebe hingegen selbst entscheiden können. Der Gadertaler verweist auf eine repräsentative Umfrage des Instituts Apollis im Auftrag des Südtiroler Bauernbundes (SBB), wonach 92 Prozent der SüdtirolerInnen eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht in der Gemeinschaftsverpflegung befürworten.

Die Vallazza-Position setzte sich in der Fraktion mehrheitlich durch. „Allerdings ändern wir den Ursprungstext so weitreichend, dass wir ihn noch einmal dem Rechtsamt zur Überprüfung übermitteln. Wichtig ist, dass er EU-rechtskonform ist. Deshalb die Vertagung auf März“, erklärt der Erstunterzeichner. Das Argument von Lanz und Tauber, die Änderung bringe einen zu großen Mehraufwand mit sich, lässt Vallazza nicht gelten: Das Gesetz sehe lediglich vor, die Herkunft bestimmter Zutaten in deutlich lesbarer, schriftlicher und gut sichtbarer Form durch Aushänge, Hinweise in der Speisekarte, oder in anderen gleichwertigen informationstechnischen Systemen (Tafel, Screen) zu kennzeichnen. Für lokale Produkte aus Südtirol könne der Betrieb die genaue Herkunft (Gemeinde bzw. Hof) anführen, für Produkte aus anderen italienischen Regionen und dem EU-Ausland reiche „Italien“ oder das entsprechende Land. Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten müssten wiederum mit „Nicht aus einem EU-Staat“ gekennzeichnet werden.

„Es wird nicht verlangt, die Herkunftsangabe jeder Speise in der Speisekarte anzugeben und täglich abzuändern. Der Konsument muss einfach informiert werden, woher die Produkte stammen, die verabreicht werden, so wie es bereits beim Einkauf der Produkte angegeben wird“, betont der SVP-Politiker. Möchte ein Betrieb keine Angaben zum genauen Herkunftsort der betroffenen Produkte machen, kann er die Herkunft schlicht für unbekannt erklären. Dazu genügt es anzugeben „Herkunft unbekannt“. Vorbild für die gesetzliche Lebensmittelkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist die Schweiz. Dort muss bereits seit dem Jahr 2003 bei jedem Fleischgericht auf der Speisekarte das Herkunftsland angegeben werden, seit 2013 auch bei Fisch.

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