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VZS gegen Nexi

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Die Verbraucherzentrale Südtirol hat eine Sammelklage gegen den Zahlungsdienstleister Nexi eingereicht.

von Lisi Lang

Es ist ein Kampf wie David gegen Goliath: Die Südtiroler Verbraucherzentrale, reicht eine Sammelklage gegen Nexi, welches als das größte Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen (verwaltet ca. 41,3 Millionen Zahlungskarten in Italien) gilt, ein. „Uns ist es immer ein Anliegen, die außergerichtlichen Möglichkeiten bis zur Neigung auszuschöpfen“, erklärt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Wir haben uns mit vielen Unternehmen sehr erfolgreich an den Verhandlungstisch gesetzt und Verbraucherrechte wiederherstellen sowie finanzielle Ansprüche regeln können. Da hier am Anfang absolut kein Entgegenkommen der anderen Partei festzustellen war, und wir davon ausgehen, dass wir nicht die einzigen Geschädigten vertreten, haben wir diese Klage eingereicht“, erklärt die VZS-Geschäftsführerin.

In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Personen, die Opfer von Betrug bei Onlinezahlungen wurden, an die Verbraucherzentrale gewandt. In vielen Fällen wurden die Zahlungen mit Kreditkarten, von Nexi ausgestellt und verwaltet, durchgeführt. „Die Betrugsmasche ist in allen Fällen ähnlich: per E-Mail, SMS und Anruf können die Betrüger einen Code bzw. ein Password ergattern und online Zahlungen durchführen“, erklärt Gunde Bauhofer.

Die VZS hat für viele Geschädigte einen Rekurs beim Schiedsgericht der Banca d‘Italia, dem Arbitro Bancario Finanziaro (ABF) eingereicht. „In den Rekursen vor dem ABF wurde unter anderem angeführt, dass Nexi eine Kunden-Authentifizierung mit nur einem Faktor durchführt: dies entspricht nicht dem Standard der europäischen Zahlungsdienstleistungsrichtlinie“, so Bauhofer.

In den meisten Entscheidungen folgte der ABF den Ausführungen der VZS, und den Geschädigten wurden die entwendeten Beträge vollständig erstattet. „Leider gab es auch Fälle, bei denen der ABF den Ausführungen der VZS nicht gefolgt ist, auch wenn die Sachlage nahezu identisch war“, bedauert Bauhofer, woraufhin die Verbraucherzentrale  versucht hat, bei Nexi außergerichtlich eine gütliche Einigung für die Betrugsopfer zu erzielen. „Andere Zahlungsdienstleister fanden sich immer zu Verhandlungen bereit. Nexi hat unsere Anfrage recht lapidar abgelehnt“, kritisiert Gunde Bauhofer.

Insgesamt 16 dieser Fälle liegen bei der Verbraucherzentrale derzeit auf, die VZS-Geschäftsführerin geht aber davon aus, dass die Dunkelziffer weit höher ist – zum einen, weil sich viele Geschädigte in Südtirol vielleicht (noch) nicht gemeldet haben, aber auch, weil dieses Problem ganz Italien betrifft. Und immerhin geht es teilweise um beachtliche Summen, die durch Phishing-Betrug verschwinden. „Wir haben auch Geschädigte betreut, wo bis zu 14.000 Euro verschwunden sind“, erklärt Gunde Bauhofer.

Die Verbraucherzentrale hat deswegen mit den Rechtsanwälten Dolce und Malossi der Kanzlei Dolce Lauda eine Sammelklage (nach dem neuen Muster gemäß Artikel 840 bis ff der Zivilprozessordnung) gegen den Zahlungsdienstleister Nexi eingereicht. „Unsere Sammelklage ist eine der ersten nach diesem neuen Muster, wo das Klageregister auch nach dem Urteil noch einmal eröffnet wird“, erklärt Gunde Bauhofer.

Voraussetzung für eine Sammelklage ist die Verletzung von individuellen homogenen Rechten (diritti individiuali omogenei). Aus Sicht der VZS ist eine solche Situation vorhanden, da der Zahlungsdienstleister Nexi keine Zwei-Faktoren-Kundenauthentifizierung durchgeführt hat. Die Südtiroler Verbraucherzentrale vermutet, dass viele Kunden von Nexi durch diese Lücken bei der Kundenauthentifizierung einen Schaden erlitten haben.

Am 2. Februar findet vor dem zuständigen Landesgericht in Mailand die erste Verhandlung statt; bei dieser Verhandlung wird die Zulässigkeit der Klage entschieden.

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