Du befindest dich hier: Home » Chronik » Klage gegen den Busfahrer

Klage gegen den Busfahrer

Zum Luttacher Horror-Unfall fordert ein Schwerverletzter 3,7 Millionen Euro Schadensersatz – vom Lenker des Shuttlebusses, der die Touristengruppe nach Hause brachte.

Er spielte im Strafverfahren zum Horror-Crash am 5. Jänner 2020 in Luttach eine Nebenrolle, es richtet sich allein gegen Stefan Lechner, dem Lenker des Audi TT. Doch nun gerät auch der Lenker des Shuttlebusses, der die Touristengruppe aus Deutschland vor dem Unfall nach Hause brachte, ins Visier der Nebenkläger.

Ein Mann, der an jenem Abend schwerst verletzt wurde, und voraussichtlich bis zu einem Lebensende ans Bett gefesselt sein wird, hat über den Bozner Anwalt Markus Wenter eine Zivilklage gegen ihn, seinen Arbeitgeber und die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens aus dem Ahrntal eingebracht.

Die Forderung: 3,7 Millionen Euro.

Dem Busfahrer wird eine 30-prozentige Mitschuld an dem Unfall vorgehalten, weil er nicht alles unternommen habe, um seine Fahrgäste von einem Schaden zu bewahren. Nämlich indem, er sie nicht – was naheliegend gewesen wäre – auf der Straßenseite bei der Brücke hat aussteigen lassen, wo sich ihr Hotel befand.

Stattdessen hielt der Bus, wie sich im Gutachten zum Strafverfahren zeigte, in rund hundert Metern Abstand auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Passagiere mussten die Landesstraße überqueren.

Gestern fand am Landesgericht die Auftaktverhandlung zu diesem Streit um Schadensersatz statt. Der Anwalt der Haftpflichtversicherung des Busunternehmens (Allianz) argumentierte dabei, dass der einzige Verantwortliche für den Unfall Stefan Lechner sei. Laut Kläger-Anwalt Wenter müsse hier zwischen Straf- und zivilrechtlicher Haftung unterschieden werden. Hätte der Bus in der Nähe der Brücke gehalten, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.

Zivilrichterin Daniela Pol muss nun ihr Urteil fällen.

Die Vorverhandlung für Stefan Lechner im Strafverfahren findet im März am Landesgericht statt. (tom)

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (16)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • nochasupergscheiter

    Einfach nur lächerlich… Werd jo a groasso bus umkehren und zrugg fohrn wo gibs denn sell!
    a bus lot die Leit ausa und isch weck af des Seite in de a fohrt… wenn der sich kümon muss ob de olla ins Bettl kem na werds lächerlich..
    Sem bleibmo bessa olla lamme im Bett…
    owo des isch aso do gets la dorum dass wos distrutta wern kon, und s Gericht lot sells sochn zui. Eigentlich ghearatn die Richter zu strofn dass se Geld voschwendn mit sea sochn… Weil wenn mo olls aso zoklaubm wer soll den ibohaup no orbatn pa sea Formulierungen…
    OLLS TIEN DO MIT… wenn se sem moan groassa Busse umkehren sem woasi decht… nicht die richta und Rechtsanwälte kearn dinocht in die nightliner als fohra und wenn se net ‚OLLS‘ tien und olm umkearn na koa Geld…

  • gulli

    Man sollte auch den Hotelbesitzer zur Rechenschaft ziehen, er hätte einen „Nonno vigile“ organisieren müssen, der die Gruppe über die Straße begleitet.

  • honsi

    Hoffentlich wird nicht noch die Mutter des Busfahrers angezeigt, da sie ihn zur Welt gebracht hatte

  • hallihallo

    ich frage mich immer, welche mitschuld die opfer selber haben.
    wurde bei den ein alkohol- und drogentest gemacht? nüchtern werden die nach einem skitag mit discobesuch wohl nicht gewesen sein.
    haben sie ordnungsgemäß den zebrastreifen genutzt und sind auf der richtigen straßenseite, also gegen die fahrtrichtung , unterwegs gewesen?
    davon hat man eigentlich nie etwas gehört.
    Sollte sie betrunken in der dunkelheit unterwegs gewesen sein, trifft sie sicherlich auch eine große mitschuld, aber man hat nie gehört, daß in diese richtung ermittelt wurde.

  • murega

    Die Sachlage ist doch klar. Der Hotelbesitzer hat das Hotel auf der falschen Seite gebaut. Ich glaube, er trägt die Hauptschuld… einfach nur lächerlich.

  • paul1

    Der Luttacher Unfall ist tragisch, aber hier geht es nur mehr ums Geld! Wollen sich die Hinterbliebenen nur mehr eine „Goldene Nase“ erstreiten????

    • andreas

      In diesem Fall ist eine Geldforderung verständlich, da der Zustand des Jungen nicht gut ist und Pflege nun mal eine Menge kostet.

      Das Problem ist, dass der Unfallfahrer laut Medienberichten bei Asimoco für nur 10 Millionen versichert war, diese ausbezahlt wurden und um die Verteilung diskutiert wird/wurde.
      Die Versicherung des Busfahrers ist meiner Meinung nach zwar der komplett falschen Ansprechspartner, aber es wird wohl eher ein Akt der Verzweiflung sein.

  • franz19

    Einfach traurig…,Erwachsene sollen auf sich selber aufpassen können.
    Traurig wie dieser Unfall auch war,aber 100 Meter entlang der Strasse zu gehen wird jeder Erwachsene imstande sein !!!

  • foerschtna

    Eigenverantwortung ist im woken Europa mittlerweile ein Fremdwort.

  • gerhard

    Wir werden sehen, wie ein unabhängiges italienisches Gericht diesen Vorgang bewertet.
    Hat der Busfahrer, (hoffentlich) nüchtern und mit einer gewissen Fürsorgepflicht eine Horde Schnapsnasen an einer völlig ungeeigneten Stelle herausgelassen, weil er zu lasch war, einen Umweg in Kauf zu nehmen um ein Horde Betrunkener sicher nach Hause zu bringen ?
    Hätte er es besser wissen müssen?
    Wenn ja, dann werden die Gerichte Recht sprechen.
    Wenn nein, dann war das eben nicht so.
    Das macht keinen der vielen Toten mehr lebendig und wird dem klagenden armen Tropf auch nicht wieder aus dem Pflegebett bringen.
    Auch der besoffene Unglücksfahrer hat in der Zwischenzeit sicher viele, viele Male seine Trunkenheitsfahrt bereut und verflucht, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen zu sein.
    Das ist einfach Schicksal, ein unfassbarer saudummer Unfall.
    Aber irgendwie habe ich schon den Eindruck, dass immer Andere dafür zahlen sollen, wenn einem selbst etwas passiert.
    Eine gewisse Selbstbedienungsmentalität und Rücksichtslosigkeit macht sich breit.
    Geldgier und Charakterlosigkeit greifen unkontrolliert um sich.

    • andreas

      Das war kein saudummer Unfall, sondern nach italienischem Recht, Mord im Straßenverkehr.

      Wenn die Eltern von diesem Jungen Geld möchten bzw. brauchen, verstehe ich das durchaus, weniger verstehe ich die Forderungen von Schmerzensgeld der Verwandschaft der Toten. Eltern und Geschwistern steht es zu, dass weitere Verwandschaft auch Geld fordern kann, wusste ich nicht mal.

  • luis2

    Tut mir für alle Leid, aber ich stelle mir schon die Frage“ Soll der Nüchterne zahlen!

  • klum

    Gesetz und Recht ist kompliziert!
    – Hast du einen Führerschein, bist mit dem Fahrrad unterwegs und hast 0,55 Promille im Blut, dann bist du mitschuldig, wenn dich ein PKW niederwalzt, weil er grad am Händy gespielt hat.
    – Hast du einen Führerschein C, fährst mit einem PKW, hast 0,01 Promille im Blut und mähst bei Grün einen Radfahrer oder Fussgänger nieder, der bei Rot die Straße überquert, dann bist du garantiert schuldig. Und du bist auch deinen Führerschein los.
    – Hast du keinen Führerschein, lenkst einen nicht versicherten PKW und verursachst mit 2,8 Promille einen Unfall mit Todesfolge oder mit schweren und bleibenden Behinderungen, dann schaust du als Geschädigter oder Hinterbliebener wahrscheinlich ziemlich durch die Finger.
    – Oder du bretterst mit 220 Sachen durch Kiens und ich will mit meiner Panda nach 2 Bier und mit 0,60 Promille im Blut grad auf die Straße einbiegen. Wer hat Schuld? Alkohol kann mir nachgewiesen werden, dass du 220 Sachen drauf hattest weniger. Und wenn du wegen mir auch noch von der Straße abgekommen wärst und gegen den Würstelstand geknallt wärst, dann wäre wohl ich auch noch für die Verletzten dort verantwortlich. Natürlich nur weil ich 0,6 hatte.

    • gerhard

      Und das End vom Lied, lieber klum.

      Alkohol und Autofahren passt nicht zusammen.

      Idealerweise, denn im Grunde bin ehrlicherweise auch auch nicht ausnahmslos ganz nüchtern unterwegs.
      Aber das weiss ich, bevor ich mich ins Auto, Aufs Rad oder den Roller setze.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen