Du befindest dich hier: Home » Chronik » Sanitätsbetrieb muss zahlen

Sanitätsbetrieb muss zahlen

Krankenhaus Bozen (Foto: Sanitätsbetrieb)

Der Sanitätsbetrieb wird zweitinstanzlich dazu verurteilt, vier potentiellen Großeltern nach einer Totgeburt infolge eines Hebammenfehlers im Bozner Spital Schadensersatz zu zahlen.

von Thomas Vikoler

Das erstinstanzliche Urteil des Bozner Landesgericht sorgte im Sommer 2021 für Schlagzeilen in den nationalen Medien: Vier Kläger seien der Freude, Großeltern zu werden, beraubt worden, deshalb stehe ihnen ein Schadensersatz für ihr totgeborenes Enkelkind zu, hieß es in dem Urteil.

Großelternwerden wurde zu einer „Chance“ deklariert, deren Verlust einen quantifizierbaren Schmerz darstelle.

Der Fall geht auf den 13. Oktober 2007 zurück, als im Bozner Krankenhaus eine Totgeburt verzeichnet wurde. Die werdende Mutter, eine damals 28-jährige Südtirolerin in ihrer ersten Schwangerschaft, überlebte. Bei einer Untersuchung fünf Tage zuvor waren an dem gut entwickelten Fötus keinerlei Auffälligkeiten verzeichnet worden.

Doch am Nachmittag des 13. Oktober kam es zu Komplikationen – eine Ateminsuffizienz des Fötus, wie es später in einem Gutachten zu einem Zivilverfahren am Bozner Landesgericht hieß. Ein Problem, welches die zuständige Hebamme offenbar nicht auf dem Monitor der Geburtenabteilung bemerkte bzw. nicht richtig einschätzte. Und es folglich verabsäumte, einen Arzt zu rufen.

Die Hebamme schloss später in einem gegen sie eingeleitetes Strafverfahren am Landesgericht einen gerichtlichen Vergleich ab.

Die Eltern des totgeborenen Kindes wurden vom Sanitätsbetrieb außergerichtlich entschädigt.

Auch die vier potentiellen Großeltern forderten von Sabes Schadensersatz, lehnten aber das Angebot von 5.000 Euro pro Person ab.

LESEN SIE MEHR IN DER HEUTIGEN PRINT-AUSGABE.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen