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Risikoanalyse zum Trinkwasser

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Der HGV wehrt sich dagegen, dass nun auch Speisebetriebe, unabhängig von ihrer Größe und Sitzfläche, eine Risikoanalyse zum Trinkwasser vorlegen müssen.

 

Ein Entwurf für ein neues Dekret zum Schutz des Trinkwassers sieht vor, dass auch Gastbetriebe, wie etwa Restaurants, Gasthäuser, Bistrots und Jausenstationen, sowie gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wellnessanlagen eine Risikoanalyse der Trinkwasserversorgungsanlage erstellen müssen.

Die Erstellung der Risikoanalyse soll dabei von externen Fachleuten unterstützt werden.

„Dass unser Trinkwasser geschützt werden muss, ist klar. Dass auch Speisebetriebe, unabhängig von ihrer Größe und Sitzfläche, nun eine Risikoanalyse zum Trinkwasser vorlegen müssen, ist wohl weit hergeholt und verursacht zudem erhebliche Kosten und Bürokratie“, reagiert Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), in einer Presseaussendung.

Der HGV hat unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Vorhabens Landeshauptmann Arno Kompatscher ersucht, sich auf römischer Ebene gegen diese Bestimmung einzusetzen.

Dieser hat das Anliegen umgehend aufgegriffen und in der Staat-Regionen-Konferenz einen entsprechenden Abänderungsantrag zum Dekret eingebracht.

„Wir hoffen nun sehr, dass die Intervention des Landeshauptmannes Früchte trägt. Sicher ist, dass speziell die kleinen Gastronomiebetriebe bürokratisch entlastet werden müssen, statt sie weiter zu belasten“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger abschließend in der Presseaussendung.

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