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Crash unter Drogeneinfluss

Die Carabinieri von Brixen haben einen jungen Mann aus dem Verkehr gezogen, der nachts, ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss, einen Unfall gebaut hat.

Im Zuge einer Routinekontrolle haben die Carabinieri von Brixen einen jungen Mann gestellt, der sich um 02.00 Uhr nachts – obwohl ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss – ans Steuer eines Wagen gesetzt und damit einen Unfall gebaut hatte.

Das Fahrzeug war den Beamten aufgefallen, weil es zigzag fuhr und gegen eine Begrenzungsmauer prallte.

Der Mann blieb bei dem Crash unverletzt.

Im Zuge der Personenkontrolle stellten die Carabinieri fest, dass der junge Mann nie einen Führerschein erlangt hatte. Außerdem wurde im Wagen eine kleine Menge Drogen sichergestellt. In der Aussendung der Carabinieri wurde nicht spezifiziert, um welche Drogen es sich handelte.

Weil der Mann unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand, riskiert er jetzt eine Geldstrafe von mehr als 10.000 Euro.

Der Grund: Alk-Fahrten in der Nacht und das Verursachen von Unfällen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gelten als erschwerende Umstände.

Der junge Mann wurde außerdem als Drogenkonsument dem Regierungskommissariat gemeldet.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    nur als nachdenklichen Einwurf..Das ist ein 20-Jähriger, wenn jetzt für den Scheiss seines Lebens Karriere und Zukunft verbaut werden wem hilft dem das?

    Es sollte für solche Fälle und „Einmaltäter“ ein Reparaturprogramm angeboten werden zum Wohle der Gesellschaft.
    Gemeinnützige Arbeit und bei bewährter und zuverlässiger Ableitung schrittweise Tilgung der zugedachten Strafen.

    Könnte beispielhaft so aussehen:
    Eintritt in die lokale Feuerwehr oder Gleichwertiges = erstmal keine weitere Strafverfolgung
    Bewährung in dieser Organisation über ein Jahr = Geldstrafenerlass
    Bei weiterer Zugehörigkeit kommt der Führerschein dann automatisch hinzu..

    Es braucht einfach ein „atmendes“ Strafrecht, einmalige Fehltritte müssen Angebote zur Wiedergutmachung anbieten.

    Gewohnheitskriminelle die permanent mit Kleinkriminalität immer und immer wieder maximal mit einem lächerlichen Hausarrest bestraft werden den sie sowieso ignorieren dürfen da nicht besser gestellt werden, die bekannten Personengruppen werden dazu noch von bekannten linksverseuchten Gruppen gehätschelt und gepflegt was durch lauthals eingeforderte Steuergelder finanziert wird.

    Hab als Zwanzigjähriger auch einen Haufen Blödsinn angestellt und bin eben mit Glück nicht zu solch einem Artikel gekommen, ich denke viele Mitlesen grinsen jetzt und stimmen heimlich zu.

    Ist natürlich bequemer sich beim Online-Mistgabelmob beizustellen und alles Mögliche an Strafen einzufordern, gibt eben mehr Beifall von den „Guten“ die auch schon in Luttach am Galgenplatz standen und „Südtiroler sind alles Säufer“ geschrien haben

    Gruss nach Südtirol

    • gorgo

      Nur als nachdenklicher Einwurf..
      .. vielleicht sollte sich jemand, der mit 20 Jahren mitten unter der Woche eine derartige Scheisse baut besser eine Arbeit suchen und die Strafe abbezahlen?
      Sonst grinst er noch mit 60 blöd und nervt mit online Kommentaren.

    • imker999

      Derartiger Kommentar sagt viel über eine Person aus. Übrigens nervt dein scheinheiliges „Hallo nach Südtirol“ Gequatsche sehr.
      Sollten wirklich einmalige Fehltritte fast straffrei bleiben, kann ja Jeder unter Alkohol und Drogeneinfluss Auto fahren. Weil ja eh nicht viel passiert beim 1. Mal.

    • artimar

      In der BRD gibt es hierfür Sozialarbeit, Tagessätze je nach Einkommen.
      Italien braucht Geld und verhängt für alle gleich seit Jahrzehnten immer drakonischere Geldbußen. Salvini will im Verkehrsrecht offenbar zumindest etwas daran ändern. Mal schauen, was ‚rauskommt.

      • heracleummantegazziani

        Blödsinn kommt dabei heraus, wie bei allem, das er anpackt. Er ist so etwas wie der umgekehrte König Midas.Der Vorschlag, Verkehrsstrafen nach Einkommen zu staffeln, ist z.B. schon mal verfassungswidrig. Vom Führerscheinentzug auf Lebenszeit nach Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist er selbst schon abgerückt, weil seine padanische Clique sonst weitgehend davon betroffen sein könnte.

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