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Straffreier Quarantäne-Brecher

Der menschenleere Obstmarkt in Bozen

Ein positiv getesteter Südtiroler, der von den Carabinieri außerhalb der Quarantäne angetroffen worden war, wird am Landesgericht freigesprochen.

von Thomas Vikoler

Die Aufarbeitung der Covid-Krise findet derzeit auch am Landesgericht Bozen statt, wo zuletzt mehrere Urteile zu Quarantäne-Verletzungen ergingen.

Wie berichtet, wurde ein Bäcker vom Vorwurf freigesprochen, trotz nachgewiesenem positivem Corona-Test und Quarantäne-Pflicht seine Bäckerei aufgesucht zu haben. Das Gericht anerkannte die zwingenden Gründe des Bäckers, sich trotz der Quarantäne um sein Brot kümmern zu müssen.

Nun gibt es einen zweiten Freispruch zum Vorwurf der Missachtung einer behördlichen Anweisung nach Strafrechtsartikel 650, worauf immerhin eine Haftstrafe von bis zu drei Monaten steht. Ein 24-jähriger Südtiroler war am 12. Jänner vergangenen Jahres von den Carabinieri auf einer Straße in der Nähe seines Wohnhauses angetroffen worden. Er war zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Die Carabinieri meldeten den Vorfall an die Staatsanwaltschaft, die einen Strafbefehl erließ. Dagegen legte der Betroffene über den Anwalt Marco Dall‘ Aglio Beschwerde ein.

Dall`Aglio hat nun beim Einzel-Strafrichter Federico Secchi einen vollen Freispruch erwirkt – mit der Formel, dass es keine strafbare Handlung gegeben hat.

Der Verteidiger fand im Durcheinander der verschiedenen Corona-Dekrete der römischen Regierung eine rechtliche Lücke. Zum Tatzeitpunkt am 12. Jänner 2021 war die Verletzung der Quarantäne demnach kein Strafdelikt. Stattdessen galt bei einem positivem Corona-Test die Verpflichtung für den Sanitätsbetrieb, für die Getesteten eine Quarantäne-Verfügung zu erlassen.

Doch in diesem Fall gab es keine entsprechende Verfügung des Sanitätsbetriebs. Also konnte der 24-Jährige nicht dagegen verstoßen. In einem vorangegangenen Dekret war der Bürgermeister als oberster örtlicher Sanitätswärter als Zuständiger für Quarantäne-Verfügungen genannt worden.

Kuriosität am Rande: Für den nun freigesprochenen Südtiroler galt vom 10. bis 21. Jänner 2021 sehr wohl eine Quarantäne-Verfügung des Sanitätsbetriebs, weil auch sein mit ihm zusammenlebender Vater positiv getestet worden war.

Die Besonderheit hier: Die Verfügung wurde erst (nachträglich) am 26. Jänner 2021 ausgestellt, griff also am 12. Jänner nicht.

Und so kommt der Quarantäne-Brecher straffrei davon, auch Verwaltungsstrafe muss er keine bezahlen.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • netzexperte

    Fantastische Leistung: während Ver- bzw. Ein-brecher gefühlt von Haus zu Haus ziehen, sind die Ordnungshüter hinter Quarantäne-brecher her. Viel Wind um nichts, obwohl die jetzt ermittelten Erkenntnisse bei qualifizierter Arbeit schon vor der Anzeige hätten ermittelt werden können.

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