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„Gesetz ist rechtens“

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Der Staatsrat hat endgültig entschieden, dass das Südtiroler Glückspielgesetz rechtens ist. Die Details und Hintergründe.

Auch in der Verlängerung – ein Antrag mehrere Kläger auf ein Revisionsverfahren zu einem Urteil des Staatsrates aus dem Jahre 2019 – ändert sich nicht am Ergebnis, das da lautet:

Die Reform des Südtiroler Glücksspielgesetzes aus dem Jahre 2013 mit der Einführung der ominösen 300-Meter-Grenze um „sensible Einrichtungen“ wie Schulen oder Kinderhorte ist rechtens.

Die VI. Sektion des Staatsrates (Urteilsverfasserin: Ulrike Lobis) hat nun drei Anträge auf ein Revisionsverfahren für unzulässig erklärt.

Damit ist ein seit 2016 laufender Rechtsstreit entschieden, welcher infolge der Umsetzung des Gesetzes insbesondere in Bozen gestartet ist. Zahlreiche Bars mussten ihre Spielautomaten entfernen, das Land erneuerte die Genehmigungen für zahlreiche Spielhallen landesweit nicht.

Weil die Betriebe aber vor dem Verwaltungsgericht bzw. Staatsrat eine Aussetzung der Bescheide des Landes erwirkten, konnten sie zum Teil weiterarbeiten.

Im nun vorliegenden zweiten Urteil des Staatsrates wird das Gerichtsgutachten zum ersten Urteil verteidigt und festgehalten, dass das Gesetz nicht gegen das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit verstoße (durch die Verdrängung der Spielhallen an die Stadtränder), sondern vornehmlich den Zweck verfolge, der Spielsucht vorzubeugen.

„Eine umfangreiche Abwägung der verschiedenen Interessen ist vorgenommen worden“, heißt es in dem zweiten Urteil. (tom)

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