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Zu wenig Unterschriften

Foto: lpa/unsplash

Die Initiative für mehr Demokratie hat zu den zwei Volksbegehren für eine besser anwendbare Demokratie die 8.000 Unterschriften nicht sammeln können. 

Zum Ausgang der zwei Volksbegehren teilt die Initiative für mehr Demokratie mit, dass es dieses Mal unmöglich war, die geforderten 8.000 Unterschriften zu sammeln. Mit den zwei Volksbegehren sollten dem Südtiroler Landtag Vorschläge für eine einfacher und besser anwendbare Direkte Demokratie vorgelegt werden und für das Recht, die demokratischen Regeln auch mit Volksabstimmungen neu zu gestalten.

Die Gründe für das Scheitern liegen im ungünstigen Zeitpunkt, in den dazwischen gekommenen Parlamentswahlen und darin, dass die Menschen derzeit auf andere Sorgen konzentriert sind. Auch wurden die Bedingungen zur Sammlung der Unterschriften von der Landesverwaltung erheblich erschwert und in den traditionellen Medien hat die nötige Berichterstattung gefehlt. Auch ist die erforderliche Anzahl von 8.000 Unterschriften viel zu hoch. Der Weg zu einer echten Bürger*innendemokratie wird weiter begangen. Die Landtagswahlen 2023 werden dazu entscheidend sein.

Die Gründe für das Scheitern der Volksbegehren im Detail: Die Promotoren konnten sich den geeigneten Zeitpunkt nicht aussuchen.

Da waren gerade erst mit großer Beanspruchung aller Aktiven die Unterschriften für das Referendum zur Rettung des Referendums gesammelt und ist das Referendum mit dem Einsatz sehr vieler Menschen gewonnen worden. Sollte sichergestellt sein, dass sich in dieser Legislatur noch der Landtag mit der Beseitigung aller Mängel befasst, die in den letzten Jahren die Anwendung direktdemokratischer und partizipativer Instrumente schwierig bis unmöglich gemacht haben, dann mussten aufgrund von geltenden Fristen, mitten im Sommer, die Volksbegehren gestartet werden. Nach Einreichung des Antrages sind dann auch noch die vorgezogenen Parlamentswahlen dazwischen gekommen. Das hat auch jene Parteien arbeitsmäßig gebunden, die bereit waren, die Volksbegehren zu unterstützen. Für viele Menschen standen zu dieser Zeit andere Sorgen im Vordergrund: Der Krieg in Europa, die Energiekrise und die steigende Inflation haben den schon lange andauernden Prozess der Enttäuschung politischer Erwartungen weiter beschleunigt. Die Folgen waren auch bei den Wahlen zu spüren.

Die Unterstützung der Volksbegehren war nur erschwert möglich. Es konnte im Unterschied zum Referendum nur in der eigenen Gemeinde unterschrieben werden. Berufstätige hatten somit kaum die Möglichkeit, die Unterschrift abzugeben. Politisch gewollt war der verkleinerte Kreis der zur Beglaubigung Berechtigten. Eine intensive Sammlung konnte somit auf der Straße nicht stattfinden. Zudem muss neuerdings laut Marktordnung für die Unterschriftensammlung auf Märkten die Genehmigung des Gemeindeausschusses eingeholt werden, die kaum erteilt wird.

In den traditionellen Medien ist so gut wie überhaupt nicht über die Volksbegehren berichtet worden. Eine anständige Berichterstattung und eine öffentliche Gegenüberstellung der Positionen, wie sie zum Referendum über das Referendum möglich war, hätte die Situation grundlegend geändert. Es mag auch am sehr flüchtigen Gebrauch der Online-Medien liegen, dass dieses Mal eine etwas umfassendere Information zu den Volksbegehren auf der eigenen Webseite zu wenig genutzt wurde und dass zu vielen deshalb nicht wirklich klar war, um was es geht.

Es braucht 8.000 beglaubigte Unterschriften für ein Volksbegehren, obwohl dieses nicht mehr als eine Massenpetition ist. Das Regionalgesetz sieht hingegen für regionale Volksbegehren, die nur eine Provinz betreffen, 2.000 (!) Unterschriften vor. Um das bestätigende Referendum zu erwirken, wie es im Mai stattgefunden hat, braucht es ebenso 8.000 Unterschriften und genau so viele waren ursprünglich im Entwurf zum Gesetz 22/2018 für die gesetzeseinführende Volksinitiative vorgesehen gewesen, die im Plenum dann auf 13.000 angehoben wurden. Es besteht aber ein riesengroßer Unterschied zwischen einem Volksbegehren und einem Referendum. Dennoch sollen für beide gleich viele Unterschriften nötig sein. Die Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof, federführend verantwortlich für das geltende Direkte-Demokratie-Gesetz, begründet diese Diskrepanz so: „Weil wir das Gesetz für die Bürger*innen möglichst einfach halten wollten, also ohne große Differenzierungen.“

Somit ist die alles entscheidende Frage nach dem Ausgang dieser Volksbegehren die nach der Qualität der Arbeit der herrschenden Landtagsmehrheit. Für die einen präsentiert sie sich als unglaubliche Pfuscherei, für die anderen als schlaue Verhinderung, die möglichst unmerklich geschehen muss: Das Projekt einer Direkten Demokratie, die nicht funktioniert.

Über diese Art von politischer Arbeit entscheiden die Wahlberechtigten zum Glück in weniger als einem Jahr.

Die Promotoren rufen die Bürger*innen auf, wachsam zu sein. Demokratie ist auch bei uns keine Selbstverständlichkeit. Sie wird zwar nicht handstreichartig demontiert, wenngleich der Versuch, das Referendum abzuschaffen, nahe daran war. Es genügt, sie mit vielen kleinen, öffentlich schwer wahrnehmbaren Aktionen in wesentlichen Teilen nicht mehr funktionieren zu lassen, oder einfach auch unter geänderten Bedingungen nicht die notwendigen Anpassungen, wie z.B. die Online-Unterschriftensammlung, vorzunehmen.

Mit ihrer Verhinderungsstrategie zwingt die herrschende Landtagsmehrheit die Initiative für mehr Demokratie, jetzt den parlamentarischen Weg zu gehen, um Direkte Demokratie endlich gut anwendbar zu machen.

Allemal geht sie den Weg zu einer Bürgerdemokratie weiter.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    wenn es nicht gelingt 8000 von fast 400000 wahlberechtigten Südtirolern zu mobilisieren (es ging ja nur um eine Unterschrift) dann ist das mit einer Mehrheit von 98 bis 99% abgelehnt, irrelevant und es geht 98 bis 99 von 100 am Hintern vorbei.

    Das muss man auch einmal so akzeptieren und sich nicht im Stuhlkreis dutzende Gründe ausdenken warum Südtirol ganz gewiss zugestimmt hätte wenn nicht Corona, die böse Landesregierung, die Presse und diverse Kommissionen das verhindert hätten.

    „Verloren“ haben die Direktdemokraten ihr Anliegen übrigens als deren Koordinator, ein gewisser Stephan Lausch, auf einer Demo gegen den ausufernden Coronawahnsinn mit 2000 Besuchern auf den Bozner Talferwiesen es wagte als Redner aufzutreten, das missfiel den Grünen und es hagelte einen strengen Tadel, es ziemt sich nach Meinung der Grünen einfach nicht solche direktdemokratischen Auswüchse zu unterstützen.

    https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2021/09/tag-Brigitte-Foppa-distanziert-sich-von-Stephan-Lausch-Direkte-Demokratie-02a06209-68c0-4077-b31a-a71c9294195b.html

    Ohne die grünkunterbunte Unterstützung hatte die Initiative schlichtweg ab September 2021 verloren, war chancenlos..

    Es ist anzunehmen die Direktdemokraten haben dafür dann gern aus Protest die obskure „Holzeisen-Partei“ bei der letzten Wahl für das italienische Parlament gewählt.

    Politik kann auch lustig sein wenn sich zwei absolute Wahrheitsinhaber in die Federn geraten und beide als gerupfte Hühner enden

    Auf Wiedersehen in Südtirol

  • karel

    Trotz Unterstützung der Impfgegnern, die auf Telegramm Kanäle ihre Anhänger aufgerufen haben, die Initiative zu fördern und sich in die Gemeindeämter zu begeben, und seitens einzelne Vertreter der Opposition, hat es nicht gereicht, nicht die Hälfte der benötigen Unterschriften wurden gesammelt.
    Die Gründe für den Misserfolg sind mehrere: nach die zwei Volksbefragungen, eine bestätigende Landesabstimmung im Mai und eine aufhebende Volksabstimmung am 12. Juni, mit sehr geringe Wahlbeteiligung und die Parlamentswahlen im Herbst, zeigte die Bevölkerung kein großes Interesse für dieses Argument.

    Auch die Behauptung, dass man nur in der eigenen Gemeinde unterschreiben konnte, stimmt nicht ganz: Mir wurde berichtet, dass jeder beauftragte Beamter die Unterschriften von jeden Bürger einer südtiroler Gemeinde (der die Voraussetzungen erfüllt, siehe Ansässigkeitsdauer) entgegennehmen kann.

    Die Änderung des bestehenden Gesetzes muss im Landtag behandelt werden und eine Mehrheit für eine vernünftige Lösungen finden. Wenn schon die digitale Unterschrift verlangt wird, dann muss eventuell auch die Anzahl erhöht werden.

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