Du befindest dich hier: Home » Politik » Der Artikel 10

Der Artikel 10

Foto: lpa/Ivo Corrà

Die Konferenz der italienischen Regionen und autonomen Provinzen fordern von der neuen italienischen Regierung unter anderem, die Zuständigkeiten der Regionen mit Sonderstatut und autonomen Provinzen Bozen und Trient wiederherzustellen.

Dies steht in einem Dokument mit einer Liste an Forderungen und Vorschlägen, das die Regionenkonferenz der Regierung unter Führung von Giorgia Meloni übermittelt hat.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte in seiner Funktion als Koordinator der Regionen mit Sonderstatut und autonomen Provinzen die Forderung eingebracht, „den Artikel 10 der Verfassungsreform aus dem Jahr 2001 endlich umzusetzen, damit die gesetzgeberischen Zuständigkeiten der betroffenen Regionen und Provinzen wiederhergestellt werden. Mit dem Dokument wollten die italienischen Regionen der neuen Regierung gleich zu Beginn der Amtsperiode die großen Herausforderungen für die Regionen aufzeigen“, sagt der Landeshauptmann.

Damit habe sich die Gelegenheit geboten, sofort auch die Umsetzung von Artikel 10 zu fordern, erinnerte der Landeshauptmann: „Seit 2011 hat das italienische Verfassungsgericht immer wieder Urteile gefällt, mit denen die autonomen Zuständigkeiten in vielen Bereichen eingeschränkt werden.“

Die Themen im Dokument der Regionenkonferenz reichen von ausgeglichenen Haushalten in Zeiten von Inflation und Energiekrise über den öffentlichen Personennahverkehr, die Gesundheit, Sozialpolitik bis zu Bildung, Forschung, Entwicklung und Digitalisierung sowie die Beziehungen zwischen Staat und Regionen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • artimar

    Wie heißt es so schön: Besser spät als gar nicht die Dinge angehen. Gut, wenn sich das Südtirol jetzt zur Abwechslung mal bei Österreich und Italien meldet und um Umsetzung der eh nur sehr wenigen Schutzbestimmungen des Pariser Friedensvertrages (1946) ersucht, die man z.T. zu totem Recht verkommen hat lassen.
    Mir völlig unverständlich, wieso man statt völkerrechtlich verankerter Amtssprache, die völlige Gleichstellung mit dem Italienischen, Deutsch nur als Hilfssprache hat oder wieso offiziell immer noch nur Orts- und Flurnamen von 1923 des National-Faschisten Tolomei gelten.
    Nun geht es zumindest darum, die zu unrecht beschnittenen Zuständigkeiten zum Zeitpunkt der gemeinsamen UNO-Note (1992) im Bereich Umwelt, Handel, Informatik … wiederzubekommen, die das it. Verfassungsgericht ebenso im Widerspruch zum höherrangigen Völkerrecht Südtirol einfach genommen hat.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen