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Neue Kriterien

LR Daniel Alfreider (Foto: lpa)

Die Landesregierung hat die neuen Kriterien für Zuschüsse für den Bau und die außerordentliche Instandhaltung von übergemeindlichen Radwegen festgelegt.

Für Zuschüsse für den Neubau und die außerordentliche Instandhaltung von übergemeindlichen Radwegen gibt es neue Kriterien:

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Mobilitäts- und Infrastrukturlandesrat Daniel Alfreider den entsprechenden Beschluss genehmigt. Ziel ist es, das Radverkehrsnetz in Südtirol auszubauen und zu vervollständigen sowie das Radfahren für alltägliche Wege ebenso wie im Tourismus zu fördern.

„Damit wollen wir die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Umwelt, Gesundheit und soziale und wirtschaftliche Entwicklung weiter verringern“, betont Landesrat Alfreider.

Die Bezirksgemeinschaften können Zuschüsse für Eingriffe an übergemeindlichen Radwegen erhalten.

Als übergemeindlich gelten Radwege, die zwei oder mehreren Nachbargemeinden gehören, sowie Radwege zur Verbindung von Gemeinden. Gefördert wird zum einen der Neubau von Radwegen. Dazu gehören: Anbindung, Verlängerung, Ausbau, qualitative und quantitative Verbesserung bestehender Radwege oder das Anlegen neuer Radwege.

Zum anderen gibt es Zuschüsse für die außerordentliche Instandhaltung: erhebliche und längerfristige Eingriffe, die über die gewöhnliche Instandhaltung hinausgehen – einschließlich der Erneuerung des Oberbaus.

Interventionen können ab einem Mindestbetrag von 40.000 Euro gefördert werden.

Für die Beurteilung der Förderanträge wird laut Landesrat Alfreider eine eigene Kommission eingesetzt.

Auf der Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel erstellt die Kommission für Projekte, die bis zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden, eine Rangliste für neue Vorhaben und eine Rangliste für außerordentliche Instandhaltungsprojekte.

Foto: lpa/pixabay

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