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Die gefesselte Frau

Foto: Südtiroler Sanitätsbetrieb/ Ivo Corrà

Der Bozner, der seine Freundin stundenlang auf einem Stuhl gefesselt hatte, kommt mit einer milden Strafe davon. Und wird aus dem Gefängnis entlassen.

Auf den Fall wurde die Polizei im August vergangenen Jahres in der Erste-Hilfe-Station des Bozner Krankenhauses aufmerksam.

Eine verletzte Frau kam in Begleitung eines 40-jährigen Albaners.

Den Ärzten sagte sie, ihre Schnittverletzungen stammten von einem Sturz mit dem Fahrrad. Das klang verdächtig, bald darauf erzählte die Frau, was wirklich passiert war:

Der Mann, ihr Lebenspartner, habe sie mindestens zwei Stunden lang auf einem Stuhl gefesselt und sie dabei mit einem Messer bedroht (und leicht verletzt).

Die Ermittlungen nahmen ihren Lauf, Anfang September vergangenen Jahres wurde der 40-Jährige aufgrund eines Haftbefehls in U-Haft genommen. Die schwerwiegenden Vorhaltungen gegen ihn: Freiheitsberaubung, Folter und Misshandlung in der Familie.

Seit Donnerstag ist der Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß, Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg ordnete seine Enthaftung an.

Der Anlass:

Die Staatsanwaltschaft und Nicola Nettis, der Verteidiger des Beschuldigten, haben sich auf einen gerichtlichen Vergleich geeinigt.

Nettis hatte Dokumentation vorgelegt, welche die ursprünglichen Vorwürfe gegen seinen Mandanten etwas relativieren, darunter die Dauer der Freiheitsberaubung.

Auf jedem Fall sind die Tatbestände der Folter und der Misshandlung in der Familie gefallen und wurden durch erschwertes Stalking ersetzt. Geblieben ist die Freiheitsberaubung.

Das vereinbarte Strafmaß – ein Jahr und drei Monate auf Bewährung – erscheint dennoch sehr mild, zumal die Höchststrafe für Freiheitsberaubung bei acht Jahren liegt.

Seine Strafe, die auf der nächsten Vorverhandlung im November verkündet werden soll, hat der 40-Jährige bereits größtenteils in U-Haft abgesessen.

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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