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„Wichtiger erster Schritt“

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Die Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, Obergrenze und Zuweisung von Gästebetten stehen fest.Noch sind wichtige Fragen zu klären.

von Markus Rufin

Ende Juli hat der Landtag das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK+) genehmigt. Nun hat sich auch die Landesregierung damit befasst. Nur wenige Überraschungen sind in der nun genehmigten Durchführungsverordnung enthalten.

Das bedeutet: Nun ist klar, wie die Kriterien für die Erhebung, Obergrenze und Zuweisung von Gästebetten aussehen werden, auch wenn es eine Ausnahme gibt.

Landeshauptmann Arno Kompatscher und Tourismuslandesrat Arnold Schuler haben diese Kriterien gestern nach der Landesregierungssitzung präsentiert.

Mit der Änderung des Gesetzes „Raum und Landschaft“ am 21. Juli 2022 hatte der Südtiroler Landtag die im LTEK 2030+ vorgesehene Bettenobergrenze gesetzlich verankert. An der entsprechenden Durchführungsverordnung hat das für den Tourismus zuständige Landesressort in den letzten Monaten im Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Tourismusbranche intensiv gearbeitet.

Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt im Wesentlichen in drei Schritten. Der erste Schritt ist die Erhebung der Betten. Das sei die Aufgabe der Gemeinde, sagte Schuler.

Die meisten Betriebe können dabei einfach ein beliebiges Datum aus dem Jahr 2019 auswählen. Die Anzahl der Nächtigungen an diesem Datum gilt dann eben als Obergrenze.

Bis 31. März 2023 kann eine Erhöhung der Bettenanzahl beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Lesen Sie mehr dazu in der Mittwoch-Ausgabe der TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • gulli

    Auch interessant, wir führen einen Bettenstop ein, haben aber keine Ahnung wieviele Betten es derzeit gibt!?

    • asoet

      Dass man nicht weiß wieviel Betten es derzeit gibt ist wirklich ein Witz und zeigt auf was hier im Land alles stillschweigend toleriert wurde. Das mit der Bettenumverteilung kann auch unerwünschte Auswüchse annehmen, dann, wenn das 200-Betten-Megahotel das längst unrentable und in die Jahre gekommenen 3-Sterne-Hotel „aufkauft“.

  • pingoballino1955

    Zuerst Svp Bettengesetz mit aller Gewalt gegen den Willen der Oposotion durchdrücken,um dann festzustellen dass man noch die effektive Bettenzahl in Südtirol feststellen muss! Seid ihr noch zu retten?

  • franz19

    Kein Land weiss wieviele Betten es hat,es wäre besser gewesen die grosse Hotels früher zu bremsen!!!
    Bettenstopp ist das ja keiner,wenn die Hotels jetzt einen Tag von 2019 hernehmen können mit Zustellbetten und Schlafcouchen in August dann können viel wieder 40 Betten dazubauen…Das ist doch kein Gesetz zum ernstnehmen…

  • gulli

    @franz19 es war auch nie geplant ein Gesetz zum ernstnehmen zu verabschieden; das Gesetz dient nur zum herzeigen, soll aber nichts bewirken; dient nur zur WAHLWERBUNG!

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