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Das Prinzip der offenen Tür

 

Enrico Bramerini, Barbara Passarella und Manuela Paulmichl (Foto: LPA/Visualite/Tiberio Sorvillo)

Energiegemeinschaften als innovative Genossenschaftsform standen im Mittelpunkt eines Runden Tisches im Rahmen der Sustainability Days in Bozen.

Unter den 17 nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 findet sich Ziel 7 „Clean and accessible energy“ („Bezahlbare und saubere Energie“).

Es zielt darauf ab, bis 2030 den Zugang zu erschwinglichen, zuverlässigen, nachhaltigen und modernen Energiesystemen für alle zu gewährleisten. Welchen Beitrag dazu Energiegemeinschaften leisten können, wurde am Mittwoch  in der Messe Bozen bei einem Runeren also nicht nur als Verbraucher, sondern auch Produzenten, was wirtschaftliche und soziale Vorteile mit sich bringt. Zudem nutzen Energiegemeinschaften regenerative Ressourcen und fördern damit eine nachhaltige, lokale und saubere Energieversorgung.“ Sie sollen damit einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten und die Energiewende durch erneuerbare Energien vorantreiben.

Genossenschaften am besten geeignet

Wie die anwesenden Vertreter der Südtiroler Genossenschaftsverbände – Raiffeisenverband, Coopbund, Cooperdolomiti und AGCI – betonten, „ist das Genossenschaftsmodell genau auf diese Entwicklung ausgerichtet, denn die Förderung der Mitglieder und des Bezugsgebietes stehen bei einer Genossenschaft stets im Vordergrund.“ Genossenschaften seien demokratisch ausgerichtet und es gelte das Prinzip der „offenen Tür„: Mitglied werden können alle, die die Voraussetzungen dafür mitbringen.

Anderseits seien sie wie eine Kapitalgesellschaft aufgestellt und transparent geführt, was sie auch für komplexe Tätigkeiten geeignet macht. „Aus diesem Grund sind ist die Genossenschaftsform sehr geeignet, um Energiegemeinschaften zu gründen“, so die Vertreter der Genossenschaftsverbände. Sie arbeiten mit dem Landesamt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens zusammen, um das Modell „Energiegemeinschaft in Genossenschaftsform“ in Südtirol zu unterstützen.

Bis Jahresende gesetzliche Voraussetzungen

Die Möglichkeit der Gründung von Energiegemeinschaften geht auf die Festlegung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie im Jahr 2018 zurück; in Italien wurde diese im Vorjahr mit der Umwandlung des Dekrets der Aufschubverordnung („Milleproroghe“) ermöglicht.

„Wir sind noch nicht ganz da, wo wir sein sollten, aber bis Jahresende müssten in Italien alle gesetzlichen Maßnahmen in Kraft sein, um die Gründung von Energiegemeinschaften in Genossenschaftsform zu erleichtern“, berichtete Barbara Passarella vom Raiffeisenverband.

Vor allem gehe es darum, auch Mitgliedern, die sich nicht in räumlicher Nähe zueinander befinden, die Bildung von Energiegemeinschaften zu ermöglichen, erklärte Enrico Bramerini, Präsident von Cooperdolomiti. Er sprach die historische Bedeutung der Energiegenossenschaften in Italien an und unterstrich die große Bedeutung der neuen Form der Energiegemeinschaften auf europäischer Ebene.

Auch für Nicola Grosso, Vizedirektor von AGCI, ist die Genossenschaftsform die am besten geeignete Rechtsform, um die Bedürfnisse der Mitglieder der Energiegemeinschaften zu erfüllen. „Das Selbsthilfeprinzip ist in der DNA der Genossenschaften. Zudem ist diese Rechtsform geeignet, alle Akteure – von der Produktion über die Netzeinspeisung bis hin zum Konsum – auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.“

Alex Baldo von Coopbund Südtirol betonte schließlich, dass die institutionelle Unterstützung zwar wichtig sei, die Initiative bei der Gründung von Energiegemeinschaften aber immer von der Basis (bottom-up) ausgehen müsse: „Es braucht aktive Bürgerinnen und Bürger sowie aktive Klein- und Mittelunternehmen. Wir sind aber zuversichtlich, denn Südtirol ist ein fruchtbarer Boden für Kooperation.“

 

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