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Null Rückstände?

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Was bedeutet „Rückstandsfrei“ bei Obst und Gemüse? Die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale, Silke Raffeiner, klärt auf.

In Supermärkten wird immer öfter mit speziellen Logos oder Bezeichnungen wie „Rückstandsfrei“ (deutsch) „Zero Residue“, „Residue free“ (beide englisch), „Residuo Zero“ (italienisch) oder „Zero Residu“ (französisch) auf angeblich rückstandsfreie Obst- und Gemüseprodukte aufmerksam gemacht.

In Italien sind beispielsweise Kulturheidelbeeren, Ananas, Tomaten und Gurken mit der Aufschrift „Residuo Zero“ erhältlich.

Von absoluter Rückstandsfreiheit kann bei solchen Produkten aber nicht die Rede sein, denn die Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden ist erlaubt, erklärt Silke Raffeiner, die Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Die Aufschrift verspricht lediglich, dass die Rückstände synthetischer Pestizide unterhalb des Wertes von 0,01 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel liegen.

Dieser Wert gilt als untere analytische Bestimmungsgrenze für Pestizidrückstände, das heißt, kleinere Konzentrationen lassen sich mit den gängigen Analysemethoden nicht quantitativ erfassen.

Je nach Lebensmittelgruppe liegen die zulässigen Höchstmengen für chemisch-synthetische Pestizidwirkstoffe in der EU zwischen 0,01 und 0,05 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel, für manche Produkte auch darüber.

Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sowie die Fraktion der Grünen/EFA im Europaparlament üben Kritik am Logo „Zero Residu“ und ähnlichen Bezeichnungen. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden werde dadurch nicht verboten, die Produkte würden nicht null Rückstände, sondern lediglich weniger Rückstände (nämlich maximal 0,01 Milligramm pro Kilogramm) enthalten, und die Einhaltung dieses Höchstwertes werde nicht durchgängig kontrolliert.

„Produkte mit der Bezeichnung ,Rückstandsfrei‘ dürfen keinesfalls mit Bio-Produkten gleichgesetzt werden“, betont Silke Raffeiner.

„Anders als für die Erzeugung von „Zero Residue“-Produkten ist in der biologischen Landwirtschaft der Einsatz von chemisch-synthetischen Spritzmitteln nämlich tatsächlich verboten. Darüber hinaus basiert die biologische Landwirtschaft auf ganzheitlichen Grundsätzen wie dem Wirtschaften im Kreislauf, der Förderung der Bodenfruchtbarkeit und der Biodiversität, der artgerechten Haltung der Tiere und der Gentechnikfreiheit.“

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