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Der „Trick“ des Landes

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Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof wirft dem Land vor, die Rückforderung von rechtwidrigen Führungszulagen zu verschleppen.

Das Urteil Nr. 138/2019 des Verfassungsgerichts hat man in der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof Bozen als großen Erfolg gefeiert. Es stellt rechtsgültig fest, dass die Landesverwaltung bei der Aushandlung des Bereichsübergreifenden Tarifvertrages für Führungskräfte buchstäblich zu kulant war. Beispielsweise Amtsdirektoren, welche diese Funktion nicht mehr ausübten, erhielten ihre Führungszulagen weiter ausbezahlt.

Das führte zu einem Schuldspruch vor der Rechtssprechenden Sektion des Rechnungshofes gegen die Unterzeichner des Tarifvertrages – und der Verpflichtung, die ungerechtfertigt ausgezahlten Zulagen bzw. Abfertigungen und Pensionen von den Begünstigten zurückzufordern.

Laut Alessia Di Gregorio, der Leitern der Bozner Staatsanwaltschaft, sind die betroffenen Verwaltungen dieser Verpflichtung lediglich beschränkt nachgekommen.

Sie vermutet sogar einen „Trick“ seitens der Landesverwaltung, die „strukturelle Einbringung“ der Beträge zu umgehen. So enthalte das Landesgesetz für die Vertragserneuerung 2019/2021 für das Landes- und Sanitätsperson Lohnerhöhungen von rund zehn Millionen Euro. „Dieser Betrag scheint dem Gesamtbetrag von 11,5 Millionen Euro nahe zu kommen, welcher der Schadenssumme zu den rechtswidrig ausgezahlten Zulagen für Führungskräfte entspricht“, schreibt Di Gregorio in ihrem Bericht zur Billigung der Rechnungslegung der Landesverwaltung.

„Das scheint die Vermutung zu bestätigen, dass das Land keine echte strukturelle Einbringung durchgeführt vorgenommen hat, sondern stattdessen die für die Vertragserneuerung 2019/2021 bereitgestellten Mittel erhöht hat“.

Dazu, so die leitende Staatsanwältin, sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, die hiesige INPS-Leitung sei beauftragt worden, den durch die Säumigkeit bei der Umsetzung von Urteil 137/2019 entstandenen Schaden festzustellen. Laut INPS seien bisher lediglich 370.000 Euro zurückgefordert worden. (tom)

 

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