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Strafe für Verweigerer

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Geschäfte und Dienstleister, die keine Kartenzahlungen akzeptieren, riskieren ab dem 30. Juni Geldstrafen.

von Heinrich Schwarz

Die Pflicht, ein sogenanntes POS-Gerät für elektronische Zahlungen zu haben, besteht für Händler und Dienstleister schon seit acht Jahren. Doch Sanktionen waren bislang keine vorgesehen.

Das ändert sich jetzt. Am 30. Juni, also am Donnerstag, tritt ein Gesetzespassus in Kraft, der Geldstrafen vorsieht, falls Kartenzahlungen nicht akzeptiert werden. Also Zahlungen mit Bankomat-, Kredit- oder aufladbaren Karten.

Sonderlich hoch ist die Strafe aber nicht: Sie beträgt 30 Euro plus vier Prozent des Wertes der Transaktion, die abgelehnt wurde. Hat die Transaktion beispielsweise einen Wert von 100 Euro, beträgt die Geldstrafe 34 Euro.

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