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Die Leerstandserhebung

Maria Hochgruber Kuenzer

Die Landesregierung hat jetzt die Richtlinien für die Leerstandserhebung festgelegt. Was Leerstand ist. Und ab wann ein Gebäude beziehungsweise eine Fläche als Leerstand geführt wird. 

Südtirols Gemeinden werden im Rahmen der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsplans unter anderem erheben, wie viele Gebäude in ihrem Gebiet leer stehen bzw. wie viele erschlossene Flächen ungenutzt oder aufgelassen sind. Auf Vorschlag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung nun die „Richtlinien für die Erhebung der leerstehenden Gebäude und der vorhandenen ungenutzten oder aufgelassenen erschlossenen Flächen“ genehmigt.

Damit erhalten die Gemeinden ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung einer Gemeinde effizient zu steuern.

„Die Erhebung des Leerstandes spielt vor allem im Hinblick auf den Gesamtraumbedarf eine wesentliche Rolle. Denn bevor neue Landschaften verbraucht werden, soll bereits verbrauchte Kubatur oder bereits vorhandenes Bauland genutzt werden“, führte Landesrätin Hochgruber Kuenzer bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung aus. Mit der Leerstandserhebung sei es möglich, einen strukturierten Überblick über den Status Quo zu erhalten und daraus Ideen und Lösungen für die Wieder- oder Neunutzung von Gebäuden oder Flächen zu entwickeln. „Es geht darum, den Bodenverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig bestehende Liegenschaften aufzuwerten und einem neuen Zweck zuzuführen“, sagt die Landesrätin. Dieser Prozess sei zentral in der Erstellung des Gemeindeentwicklungsprogrammes, dem langfristigen Planungsinstrument für die räumliche Entwicklung eines bestimmten Gebietes, das durch das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ (LG 9/2018, Art. 51) eingeführt wurde.

Die Richtlinien im Detail

In den nunmehr verabschiedeten Richtlinien wird festgehalten, was Leerstand ist und ab wann ein Gebäude beziehungsweise eine Fläche als Leerstand geführt wird. So gelten beispielsweise Wohngebäude nach einem Jahr der Nichtnutzung als Leerstand, Flächen der Industrie, des Großhandels, des Handwerks oder der landwirtschaftlichen Tätigkeit hingegen müssen zwei Jahre nicht als solche ungenutzt sein, um als Leerstand kategorisiert zu werden.

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen ungenutzten gewidmeten Flächen, vollständigem und teilweisem Leerstand.

Für die Erhebung des Leerstandes wurde ein Formular erarbeitet, das die Gemeinden verpflichtend verwenden müssen. Die dabei ermittelten Daten werden anschließend digital erfasst.

„Nach der Erhebung werden sich die Gemeinden – vorzugsweise zusammengeschlossen oder in enger Kooperation untereinander – Gedanken über eine Wieder- bzw. Neunutzung der Liegenschaften oder der Flächen machen. Denn schließlich sollen diese wiederum mittel- oder langfristig gesehen genutzt werden und damit die Lebensqualität in einem Dorf, in einer Gemeinde absichern oder verbessern“, betont die Landesrätin. Es gebe daher die Empfehlung aus der ersten Erhebung des Leerstandes ein weiterführendes Monitoring umzusetzen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • dn

    Gibt es kein privates Eigentum mehr? Ist das im Sinne der Verfassung???

  • treter

    „Denn bevor neue Landschaften verbraucht werden, soll bereits verbrauchte Kubatur oder bereits vorhandenes Bauland genutzt werden“, sagt Landesrätin Hochgruber Kuenzer im obigen Text.
    Hätte ein passendes Beispiel dafür in Brixen. Bekanntlich soll ja der sehr wertvolle Auwald in der Industriezone einem 3D-BETON-Drucker Gebäude der Firma Progress weichen. Wieso kann man nicht das seit Jahren aufgelassene Ex-Holz Magagna Gelände dafür verwenden? Und es gibt in der Brixner Industriezone auch noch andere Leerstände wie z.B. zwischen Verwaltungsgebäude der Alupress und der Straße entlang des Eisacks! Also bitte zuerst mal diese Leerstände nutzen bevor man das enorm wichtige Vogelhabitat Auwald, wo auch 7 Arten der Roten Liste brüten, zerstört!!

  • @alice.it

    Sind die Paurn hier wieder ausgenommen ?

  • pingoballino1955

    Und sowas fällt euch erst jetzt ein? Warum habt ihr in den letzten 20 Jahren nuchts unternommen,da wart ihr ja alle schon am Ruder? Wart ihr im Dauerschlaf?Das sieht man ja klar an den zu sanierenden und leeren Sozialwohnungen. Note 0,geht alle nach Hause ,höchste Zeit für euch SVP lern.

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