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Der gewilderte Spielhahn

Im oberen Vinschgau wurde der unrechtmäßige Abschuss eines Spielhahns zur Anzeige gebracht. Neben der Wilderei selbst sorgen auch die beiden mutmaßlichen Akteure für Gesprächsstoff.

von Karin Gamper

Über den Fall wird in der Obervinschger Jägerschaft seit Tagen heftigst diskutiert. 

Am Burgeiser Berg ist ein Spielhahn, auch Birkhahn genannt, der Wilderei zum Opfer gefallen. Das Tier wurde außerhalb der jagdbaren Zeit und mitten in der Balz niedergestreckt. 

„Das ist eine Straftat, weswegen wir den Vorfall nach Abschluss der Ermittlungen wie vorgeschrieben direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben“, bestätigt Luigi Spagnolli, der Direktor des Landesamts für Jagd und Fischerei auf Anfrage. 

Spielhähne sind eigentlich jagdbare Tiere, allerdings ist dies nur zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Dezember möglich. Und – wie ein Jäger aufklärt – auch in diesem Zeitfenster nur in einer begrenzten Anzahl. Der Reiz, einen Spielhahn außerhalb der erlaubten Frist zu erlegen, ist daher groß.

Wie es im oberen Vinschgau heißt, war genau dies am vergangenen Donnerstag am frühen Morgen im Bereich des Watles der Fall. Zwei Jäger sollen verbotenerweise einen Spielhahn abgeschossen haben. Ihr Pech: Sie wurden dabei von Beamten der Forststation Mals ertappt, die gerade dabei waren, die jährliche Spielhahnzählung durchzuführen. Sie protokollierten das Geschehen und leiteten den Vorfall an ihre Vorgesetzten weiter.

Pikant dabei: Bei den beiden Jägern soll es sich angeblich um einen pensionierten und einen noch aktiven Finanzbeamten handeln. 

Amtsdirektor Spagnolli will das nicht weiter kommentieren: „Das weiß ich nicht, ich habe nicht nach dem Beruf der beiden Herren gefragt“, sagt er. 

Mit welchen Strafen müssen die beiden Wilderer nun rechnen? „Wir als Landesamt werden im Rahmen unserer Zuständigkeit die vorgesehenen Verwaltungsstrafen verhängen“, erklärt Spagnolli. Diese belaufen sich auf mehrere Hunderte Euro. 

Müssen die beiden Ertappten den Waffenpass abgeben? „Das entscheidet die Staatsanwaltschaft“, antwortet Spagnolli, der sich über den Fall von Wilderei ärgert. Er sagt: „Was geschehen ist, geht nicht in Ordnung. Jäger sind bei der Regulierung des Wildes die Partner der öffentlichen Verwaltung, aber sie müssen sich an die Regeln halten“. Wie oft kommt ein solcher Fall von Wilderei vor? „Selten, weniger als einmal im Jahr“, sagt Spagnolli. Die Dunkelziffer – also die nicht bekannt werdenden Fälle – seien möglicherweise höher.

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