Der gewilderte Spielhahn
Im oberen Vinschgau wurde der unrechtmäßige Abschuss eines Spielhahns zur Anzeige gebracht. Neben der Wilderei selbst sorgen auch die beiden mutmaßlichen Akteure für Gesprächsstoff.
von Karin Gamper
Über den Fall wird in der Obervinschger Jägerschaft seit Tagen heftigst diskutiert.
Am Burgeiser Berg ist ein Spielhahn, auch Birkhahn genannt, der Wilderei zum Opfer gefallen. Das Tier wurde außerhalb der jagdbaren Zeit und mitten in der Balz niedergestreckt.
„Das ist eine Straftat, weswegen wir den Vorfall nach Abschluss der Ermittlungen wie vorgeschrieben direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben“, bestätigt Luigi Spagnolli, der Direktor des Landesamts für Jagd und Fischerei auf Anfrage.
Spielhähne sind eigentlich jagdbare Tiere, allerdings ist dies nur zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Dezember möglich. Und – wie ein Jäger aufklärt – auch in diesem Zeitfenster nur in einer begrenzten Anzahl. Der Reiz, einen Spielhahn außerhalb der erlaubten Frist zu erlegen, ist daher groß.
Wie es im oberen Vinschgau heißt, war genau dies am vergangenen Donnerstag am frühen Morgen im Bereich des Watles der Fall. Zwei Jäger sollen verbotenerweise einen Spielhahn abgeschossen haben. Ihr Pech: Sie wurden dabei von Beamten der Forststation Mals ertappt, die gerade dabei waren, die jährliche Spielhahnzählung durchzuführen. Sie protokollierten das Geschehen und leiteten den Vorfall an ihre Vorgesetzten weiter.
Pikant dabei: Bei den beiden Jägern soll es sich angeblich um einen pensionierten und einen noch aktiven Finanzbeamten handeln.
Amtsdirektor Spagnolli will das nicht weiter kommentieren: „Das weiß ich nicht, ich habe nicht nach dem Beruf der beiden Herren gefragt“, sagt er.
Mit welchen Strafen müssen die beiden Wilderer nun rechnen? „Wir als Landesamt werden im Rahmen unserer Zuständigkeit die vorgesehenen Verwaltungsstrafen verhängen“, erklärt Spagnolli. Diese belaufen sich auf mehrere Hunderte Euro.
Müssen die beiden Ertappten den Waffenpass abgeben? „Das entscheidet die Staatsanwaltschaft“, antwortet Spagnolli, der sich über den Fall von Wilderei ärgert. Er sagt: „Was geschehen ist, geht nicht in Ordnung. Jäger sind bei der Regulierung des Wildes die Partner der öffentlichen Verwaltung, aber sie müssen sich an die Regeln halten“. Wie oft kommt ein solcher Fall von Wilderei vor? „Selten, weniger als einmal im Jahr“, sagt Spagnolli. Die Dunkelziffer – also die nicht bekannt werdenden Fälle – seien möglicherweise höher.
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Kommentare (8)
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watschi
komisch, wenn schafe gerissen werden, macht man nicht so einen aufschrei wie bei diesem vogel.
iatzreichts
Amen!
robby
Hat man dir ein Schaf gewildert Watschi?
watschi
robby, ich bin mir schon bewusst, dass nicht jeder mit meinem kommentar einverstanden ist, aber gerade deshalb habe ich ihn gepostet
gerhard
Dem watschi wahrscheinlich nicht.
Aber er hat Recht.
Absolut Recht.
wollpertinger
Im Gegensatz zum Wolf, der nur seinem Instinkt folgt, hat der Mensch einen Verstand (wie man sieht nicht jeder im ausreichenden Maß), der ihn erkennen lässt, dass er eine strafbare Handlung begeht. Hier ist wohl der Unterschied.
watschi
wollpertinger, es gibt genügend menschen ohne jeglichen verstand (weniger als ihn tiere haben), die nicht erkennen eine strafbare handlung zu verüben. dürfen diese deiner meinung nach machen was sie wollen?
dn
Diese Viecher sollten eigentlich nicht mehr jagdbar sein, es gibt nicht mehr allzuviele davon. Auch weil unberührte Lebensräume, ohne hektischen Wanderern, immer seltener werden.