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Die Unauffindbare

Das Bozner OneCoin-Strafverfahren ist erneut vertagt worden und steuert auf eine Verjährung des vorgehaltenen (einfachen) Betrugs hinaus.

von Thomas Vikoler

Personen, die im Finanzsektor tätig sind, sind nicht selten auf der ganzen Welt unterwegs. Was in diesem Fall heißt: Unauffindbar, also für keine Behörde oder keinen Postboten erreichbar.

Dies gilt jedenfalls für zwei der 14 Beschuldigten in einem Strafverfahren, welches die Staatsanwaltschaft im Jahre 2017 aufnahm. Es gilt dem mutmaßlichen Betrug mit der Kryptowährung OneCoin, welche in jenen Jahren mit dem Versprechen sagenhafter Renditen und Kurssprünge auch in Südtirol zahlreiche Anleger anzog – und zum Teil finanziell ruinierte.

Bei der Vorverhandlung am Landesgericht vergangene Woche stellte sich heraus, dass zwei Beschuldigten die Anklage nicht zugestellt werden konnte. Also musste Richter Peter Michaeler die Verhandlung auf Juni vertagen. Sollte bis dahin die Zustellungen nicht ans Ziel gelangen, werden die Positionen der beiden Unauffindbaren abgetrennt und das Verfahren geht weiter. Entschieden wird dann über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Hauptverfahrens.

Im Zentrum des Falles steht die 43-jährige Bulgarin Ruja Ignatova, die OneCoin im Jahre 2014 in Sofia gegründet hat. Sie wurde seinerzeit in der Finanzwelt „Kryptokönigin“ genannt. Gegen sie liegen bereits Haftbefehle in mehreren Ländern vor, sie ist aber – auch für das Landesgericht Bozen – unauffindbar. Weiters beschuldigt werden die aus Brixen stammenden Brüder Steinkeller, sowie weitere Personen aus Prad, Mühlbach, Natz-Schabs, Klausen, Vahrn und Brixen.

Die Finanzwache Bruneck hat den durch sie angerichteten Schaden im Rahmen der Ermittlungen auf 1,8 Millionen Euro beziffert. Die der (zweiten) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft scheinen hundert Südtiroler als Geschädigte auf. Sie haben zum Teil sehr viel Geld durch Investments in OneCoin verloren.

Doch der Ausgang des Strafverfahrens ist vorgezeichnet und sie werden sich gegebenenfalls auf zivilrechtlichen Wege Schadensersatz erstreiten müssen. Der Tatbestand des einfachen Betrugs (ursprünglich lautete der Vorwurf auf organisiertem Betrug) verjährt bereits nach sechs Jahren, also im Jahre 2023. Sollte es zu einem Hauptverfahren am Landesgericht Bozen kommen, wird dies voraussichtlich nicht lange dauern.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • andreas

    Wer in Kryptowährungen investiert, sollte sich schon bewusst sein, dass substanziell gar nichts dahinter ist, außer einer Idee, ein neues Zahlungsmittel zu etablieren und durch Handeln eine Menge Geld zu verdienen, was einigen durchaus gelungen ist.
    Momentan ist Kryptowährung aber viel zu volatile, als dass es sich als Zahlungsmittel eignen würde.
    Musk hat z.B. seine Aussage, dass man einen Tesla mit Bitcoin zahlen kann, auch nach ein paar Wochen wieder zurückgenommen, da 5.000-10.000 Euro Wertverfall in 1-2 Wochen doch etwas viel sind und Spannen von ca. 65.000 Euro im November 2021 und nun unter 34.000 Euro, da er im freien Fall ist, für ein Unternehmen kontraproduktiv ist.

    Am System OneCoin sieht man, wie anfällig dieses System ist und dass die Gier oft größer als die Vernunft ist.
    Wobei wenn dieser Sturm nun vorbeigeht, man mit Bitcoin, Litecoin oder Iota durchaus Geld verdienen kann.

  • leser

    Anderle
    Biah
    Das war war jetzt aber ein geistreicher rat

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