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Stadel unter Schutz

Der Klosterstadel des Benediktinerstifts Muri-Gries in der Bozner Fagenstraße wird unter Denkmalschutz gestellt. Darauf hat sich die Landesregierung verständigt.

Als wesentlicher Bestandteil der weitläufigen Klosteranlage von Muri-Gries, als Zeugnis der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Klosters und des Stellenwerts der Landwirtschaft in Gries soll der Klosterstadel des Benediktinerstifts Muri-Gries in der Bozner Fagenstraße unter Denkmalschutz gestellt und damit erhalten bleiben.

Das hat die Landesregierung auf Antrag der für Denkmalpflege zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer beschlossen. Die Zustimmung der Landesregierung ist der letzte Teil des Unterschutzstellungsverfahrens, das Landeskonservatorin Karin Dalla Torre im September des Vorjahres eingeleitet hat und das mit der Eintragung der Denkmalschutzbindung in das Grundbuchsamt von Bozen abgeschlossen wird.

Kulturhistorischer Wert bäuerlicher Architektur

Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer verweist auf die Bedeutung der bäuerlichen Architektur besonders im urbanen Raum der Landeshauptstadt: „Wir haben die Verantwortung, auch diese Kulturdenkmäler den nächsten Generationen zu erhalten. Das bäuerliche Kulturerbe erfährt europaweit eine neue und besondere Wertschätzung. Die Denkmalschutzbehörden erkennen den kulturhistorischen Wert bäuerlicher Wirtschaftsgebäude zunehmend an. Auch der staatliche Aufbaufonds PNNR beinhaltet eine eigene Förderschiene für historische bäuerliche Architektur.“

Landeskonservatorin Karin Dalla Torre betont, dass das Landesdenkmalamt den Grieser Stadel bereits in der Vergangenheit ausführlich dokumentiert und dass das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler bereits 2010 einen ausführlich begründeten Unterschutzstellungsvorschlag erarbeitet habe, der dann aber nicht umgesetzt wurde, wohl weil zu dem Zeitpunkt alle Beteiligten von einer Erhaltung des Klosterstadels ausgehen konnten.

„Das Landesdenkmalamt ist also aufgrund der Berichterstattung und der vorliegenden Informationen immer davon ausgegangen, dass der Klosterstadel auf Wunsch der Gemeinde Bozen und des Bürgermeisters erhalten wird, bis wir im August 2021 von der Baugenehmigung mit landschaftlicher Genehmigung zum Abbruch des Gebäudes erfahren haben, welche die Gemeinde ausgestellt hat. Dies war der Anlass, unverzüglich das Verfahren für eine direkte Unterschutzstellung zu eröffnen, um die Erhaltung des historisch bedeutenden Bauwerkes zu sichern“, erklärt die Landeskonservatorin.

Dalla Torre bezeichnet es als „eine wichtige Aufgabe des Denkmalschutzes, die Erhaltung von Bauwerken zu garantieren, welche von der Gesellschaft noch nicht oder nicht mehr als erhaltenswert und denkmalschutzwürdig angesehen werden. Bei der alten Kellerei in Gries ist es leider nicht gelungen, die historistische Architektur von Sebastian Altmann zu erhalten. Mancher Verlust wird dann erst im Nachhinein als solcher wahrgenommen. Dann ist es zu spät.“

Die Unterschutzstellung schließt den Abbruch des Stadels und eine geplante Neubebauung des Geländes aus. Über eine neue und sinnvolle Nutzung des Stadels haben daher in den vergangenen Wochen mehrere Aussprachen des Landeshauptmanns und der zuständigen Landesrätin mit der Kurie beziehungsweise dem Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus (DIUK) und dem Benediktinerkloster gegeben, die als Immobila GmbH gemeinsame Eigentümer der Liegenschaft sind.

Zeitzeuge landwirtschaftlicher Nutzung 

Bei dem ehemaligen Stadel für die Bewirtschaftung der Gründe des Benediktinerstiftes Muri-Gries handelt es sich um ein monumentales dreigeschossiges Wirtschaftsgebäude mit einer Grundfläche von 26 mal 36 Quadratmetern.

Der Bau in verputztem Mauerwerk aus Bozner Porphyr hat ein Krüppelwalmdach mit Mönch- und Nonne-Tonziegeln, heißt es in der denkmalpflegerischen Beschreibung im Unterschutzstellungsantrag. Die Stadelauffahrt von der Fagenstraße stützt sich auf massive Mauerpfleiler aus Porphyrquadern über denen eine Holzbalkendecke eingezogen ist. Hinter dem vermutlich im 19. Jahrhundert errichteten äußeren Stadeltor ist noch das originale innere Stadeltor mit Rundbogenabschluss und Steinfassung zu erkennen. Die Fassade entlang der Fagenstraße schmückt reliefierter Putzdekor in neuklassizistischen Formen. Im Inneren hat sich die ursprüngliche Dachkonstruktion mit einer Spannweite von rund 28 Metern intakt erhalten.

„Der Benediktiner-Stadel hat einen ortsbildprägenden Charakter, stellt flächenmäßig das größte historische Gebäude in Gries mit landwirtschaftlicher Nutzung dar und seine Dachflächen sind wohl die größten dieser Art in der Stadt. Der Stadel scheint bereits im historischen Kataster vom 1858 als alleinstehender Bau im damals unverbauten Gries auf. Aufgrund dieser Merkmale, der Zugehörigkeit zum denkmalgeschützten Klosterkomplex sowie des identitätsstiftenden Charakters als Zeitzeuge der landwirtschaftlichen Nutzung des Stadtviertels ist das Gebäude als erhaltenswert einzustufen, heißt es in der Expertise des Denkmalamtes.

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