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„Das ist absurd“

Zwei Flüchtlingskinder aus der Ukraine würden gerne den Kindergarten von Penon besuchen – wegen der Altersgrenze bleibt einem aber der Zutritt verwehrt. Sehr zum Ärger von Bürgermeister Oswald Schiefer.

von Lisi Lang

Oswald Schiefer ist verärgert – und damit ist der Bürgermeister von Kurtatsch nicht alleine. „Der ganze Gemeinderat, aber auch die Mitarbeiter in der Gemeinde waren empört, als ich den Sachverhalt geschildert habe“, sagt Oswald Schiefer. „Für soziale Härtefälle könnten Ausnahmen gemacht werden, aber man will hier einfach nicht über den eigenen Schatten springen“, schüttelt der Kurtatscher Bürgermeister den Kopf.

Worum geht es? In Kurtatsch sind derzeit mehrere Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine untergebracht – darunter auch mehrere Kinder. Während die älteren Kinder aber die Grundschule oder den Fernunterricht besuchen, würden zwei Kinder gerne in den Kindergarten gehen. Für das ältere der beiden Kinder ist das auch kein Problem, aber beim jüngeren steht man vor einer Herausforderung. Das Kind erfüllt nämlich nicht die Alterskriterien für den Kindergartenbesuch.

In den Kindergarten eingeschrieben werden können Kinder, wenn sie innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt, das 3. Lebensjahr vollenden. Erstmals den Kindergarten besuchen konnten demnach heuer die Kinder des Jahrgangs 2018. Kinder die auch nur wenige Tage  nach diesem Stichtag geboren wurden, müssen das nächste Kindergartenjahr abwarten. „Und da dieses Flüchtlingskind am 1. Jänner 2019 geboren wurde, also einen Tag zu spät für diese Regelung, darf es nicht in den Kindergarten“, ärgert sich Schiefer.

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Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (16)

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  • andreas

    Entweder man hält sich an Regeln oder man entscheidet willkürlich und der Dorfpfarrer und der Bürgermeister, die höchsten Instanzen im Kaff, entscheinden nach ihrem Maßstab. so wie es System Südtirol eigentlich vorsieht.

  • ostern

    Mein Kind konnte auch nicht den Kindergarten aus diesem Grund
    besuchen. Ein gleichaltriges Kind, bzw. Enkelkind eines hohen Politikers aber, konnte im Kindergarten eingeschrieben werden. Warum immer diese Ausnahmen???
    Regeln sind da um eingehalten zu werden.

  • iatzreichts

    Wo bleibt mein Kommentar von heute früh? Zu kritisch?
    Schämt euch!

    • andreas1234567

      Hallo @iatzreichts,

      soweit ich das heraus habe gibt es bestimmte Schlüsselworte die deinen Beitrag automatisch in die Gefrierbox stecken..
      Wenn zum Beispiel der allgemeingebräuchliche Begriff für eine familiär basierte Grossfamilieninteressengemeinschaft welche nicht der gängigen Praxis einer steuerpflichtigen Tätigkeit zum Lebensunterhalt als Lebensentwurf nachhängt
      verwendet wird landet das automatisch in der Isolierbox. Das geschieht automatisch und digitalisiert..

      Gruss nach Südtirol

      • iatzreichts

        Hahaha….der war gut.
        Nein, ich hab nur gefragt, warum niemand empört und verärgert war, als meinen und vielen anderen Kinder im letzten Schuljahr, aufgrund einer absurden Pflicht sich in der Nase bohren zu lassen, der Schulbesuch verweigert wurde.

  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    vielleicht hat es auch mit der „Behördenregelung“ zu schaffen wenn ein exakter Geburtsnachweis nicht erbracht werden kann wird eben ein 1.Januar „festgelegt“. Das ist übliche Praxis, in D übrigens auch..
    Scheint ein solcher Fall zu sein, wäre schon ein blöder Zufall mit dem 1.1 als Geburtsdatum.In 2019 geboren, standesamtlicher Nachweis nicht vorhanden, also am 1.1.2019 geboren, fertig, Aktendeckel zu.

    Dem Kind wird es nicht helfen weil es real wahrscheinlich noch deutlich nach dem 1.1 geboren wurde wenn diese „Behördenpraxis“ hier angewandt wurde..

    Amtsschimmelgruss aus D

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