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Entscheidung im Juli

Thomas Ladurner

Im zweiten Berufungsprozess gegen den Anwalt Thomas Ladurner besteht die Anklage auf die Einvernahme der Zeugin Olga Barisheva. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Es war vorauszusehen, dass der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Trient auf die Einhaltung der Vorgaben des Kassationsgerichtshofs bestehen würde. Also die erneute Einvernahme der vermeintlichen Hauptzeugin Olga Barisheva im zweiten Berufungsprozess gegen den Meraner Anwalt Thomas Ladurner, der gestern startete.

Doch wie eine Zeugin anhören, die lange unauffindbar war (bis sie mit falschem Namen aufflog) und sich mutmaßlich in ihrem Heimatland, der von einem russischen Angriffskrieg heimgesuchten Ukraine aufhält?

Auf dieses derzeit unüberwindbare Hindernis wies Ladurners Anwalt Fabrizio Francia auf der gestrigen Verhandlung hin – und beantragte schließlich einen Freispruch für seinen Mandanten.

Der frühere Präsident des SC Meran war im Juli 2017 von allen Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit einer Sachwalterschaft für eine betagte Meranerin freigesprochen worden. Das Bozner Oberlandesgericht bestätigte den Freispruch, nachdem es die Unauffindbarkeit Barishevas festgestellt hatte, im Oktober 2020. Die Kassation kippte das Urteil im vergangenen Jahr und betonte, dass die Zeugin wenige Wochen später von den ukrainischen Behörden identifiziert worden sei.

Das Oberlandesgericht Trient vertagte den zweiten Berufungsprozess auf den 20. Juli. Da wird entschieden, ob weiter nach Olga Barisheva gesucht werden soll oder es zu einem Urteilsspruch kommt. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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