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Zurück zu den Anhörungen

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Die Südtiroler Wirtschaftsprüfer fordern die Rückkehr zur Normalität bei den Verfahren vor der Steuerkommission.

Öffentliche Anhörungen in Anwesenheit und organisatorische Maßnahmen für Steuerkommissionen, die angesichts der Beendigung des nationalen Notstandes überprüft werden sollten.

So lautet die jüngste Forderung des Nationalen Rates der Wirtschaftsprüfer und der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von Bozen. „Die Anwesenheit von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in den Steuerkommissionen ist wertvoll und unverzichtbar“, sagt Karl Florian, Präsident der Südtiroler Kammer, „die mehrfach angekündigte und noch nicht umgesetzte Steuerreform muss auch diesem Aspekt Rechnung tragen.“

Die Kammer hofft auf eine baldige Rückkehr zur Normalität, bei der die durch die Pandemie verursachten Hindernisse aus dem Weg geräumt werden und so schnell wie möglich wieder öffentliche Anhörungen durchgeführt werden können. Im Laufe des Jahres 2021 wurden öffentliche Anhörungen immer häufiger virtuell abgehalten, obwohl viele Steuerkommissionen Probleme mit der Internetverbindung und der erforderlichen IT-Ausstattung hatten. „Dies kann eine Alternative zu öffentlichen Anhörungen sein. Aber nur, wenn dies von den Parteien ausdrücklich gewünscht wird“, so Florian.

Bis zum 15. April musste die vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem Justizministerium eingesetzte technische Arbeitsgruppe das Regelwerk für die im PNRR vorgesehene Strukturreform der Steuerjustiz ausarbeiten. Die Steuerreform gehört daher wieder zu den Prioritäten der Regierung. Die neue Steuergerichtsbarkeit sollte über eine eigene Autonomie verfügen und klar von den anderen Gerichtsbarkeiten (ordentliche, Verwaltungs-, Rechnungs- und Militärgerichtsbarkeit) abgegrenzt sein.

Die Wirtschaftsprüfer fordern deshalb neue Kriterien für die Auswahl von Steuerrichtern und eine Fortbildungspflicht für diese.

 

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