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Das Pragser Urteil

(Foto: Heinz Innerhofer)

Das sommerliche Teil-Fahrverbot für den Pragser Wildsee hält auch der Prüfung des Staatsrates stand. Ein Rekurs des Parkplatzbetreibers Josef Ploner ist damit rechtsgültig abgewiesen.

Von Thomas Vikoler

Josef Ploner, ist einer, der nicht so schnell aufgibt. Er ist Nebenkläger im Strafprozess gegen den Pragser SVP-Bürgermeister Friedrich Mittermairund Caroline Heiss vom Hotel Pragser Wildsee, der jüngst am Landesgericht gestartet ist. Dort geht es um einen 2016 auf unorthodoxem Wege genehmigten Parkplatz beim See, der allsommerlich von hunderttausenden Touristen besucht wird.

Ploner ist selbst Eigentümer eines weniger nahe am See gelegenen Parkplatzes (P2). Und als solcher hat er auch gegen das 2019 per Verordnung des Landeshauptmannes eingeführte Fahrverbot ab Kilometer 2,8 geklagt. Im Jahre 2020 wies das Bozner Verwaltungsgericht einen Rekurs Ploners ab.

Nun folgt das Urteil des Staatsrates, mit dem die Anfechtung der LH-Verordnung endgültig versenkt wird. Ploner muss dem Land und der Gemeinde Prags jeweils 3.000 Euro Prozessspesen ersetzen. In der ersten Instanz waren es jeweils 2.000 Euro gewesen.

Zum Inhalt des nun ergangenen Urteils des Staatsrates: Zuallerst stellen die römischen Richter fest, dass die Sperre zur Eindämmung des Verkehrsaufkommens um den See das Ergebnis eines partizipativen Prozesses war, was in Südtirol bisher bekanntlich selten der Fall war. Der Staatsrat verweist hier auf die Einbindung der Bevölkerung bzw. von Vereinen und Organisationen, die – nach einer ersten Verkehrssperre im Jahre 2017 – zum „Verkehrskonzept Prags“ und der Verordnung vom 9. Juli 2019 geführt habe. Die Verkehrsmaßnahmen seien – auch nach Bürgerversammlungen – jährlich angepasst worden.

Ploner hatte in seinem Rekurs die mangelnde Begründung und Kohärenz der Sperre beanstandet und als davon betroffener Parkplatzbetreiber Schadensersatz beantragt. Er beklagte auch, dass nicht nach Alternativen zur Schließung der Landesstraße ab Kilometer 2,8 geprüft worden seien.

Darauf antwortet der Staatsrat mit dem Hinweis, dass vor der Sperre täglich im Schnitt 2.500 Autos keinen Platz in den 700 vorhandenen Parkplätzen im Bereich des Sees gefunden hätten. Alles eine Folge der seit 2011 auf Raiuno ausgestrahlten Serie „Un passo dal cielo“ mit Terence Hill. Das Verkehrsaufkommen lag laut Urteil zeitweise bei 3.500 Besucherfahrzeugen pro Tag. Die Landesstraße Nr. 47 sei zudem eine Sackgasse, die einzige Möglichkeit bei überfülltem Parkplatz umzukehren. Allein aus diesem Grund sei die Sperre dazu geeignet, die öffentliche Unversehrtheit und die Sicherheit im Straßenverkehr sicherzustellen. In der Vergangenheit habe das starke Verkehrsaufkommen auf der LS 47 den öffentlichen Transport sowie Rettungs- und Feuerwehrautos behindert.

Für bestimmte Kategorien (Taxis, Zulieferer, Grundbesitzer, Hotelgäste bzw. Restaurantgäste mit Vormerkung) seien, heißt es weiter im Urteil,Ausnahmen vorgesehen worden, wodurch eine „Abwägung der verschiedenen Interessen“ garantiert sei.

Während der Ausgang des Strafverfahrens gegen Mittermair und Heissziemlich offen ist, muss Konkurrent Josef Ploner zur Straßensperre seine juristischen Waffen strecken.

Pragser Wildsee: Täglich bis zu 3.500 Besucherfahrzeuge

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