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461 Neuinfektionen

Foto: Sabes/ 123RF

In den letzten 24 Stunden wurden 405 PCR-Tests untersucht und dabei 18 Neuinfektionen festgestellt. Zusätzlich gab es 443 positive Antigentests.

In Südtirol wurden am Freitag 461 neue Corona-Fälle gemeldet – die 7-Tage-Inzidenz sinkt damit auf 567.

In den letzten 24 Stunden wurden 405 PCR-Tests untersucht und dabei 18 Neuinfektionen festgestellt. Zusätzlich gab es 443 positive Antigentests – 4.591 Antigentests wurden durchgeführt.

Die Situation in den Spitälern entspannt sich weiter: Eine Person muss nur noch intensivmedizinisch betreut werden, weitere 62 Corona-Patienten werden auf den Normalstationen betreut.

Niemand ist an oder mit Covid-19 verstorben.

5.533 Personen befinden sich in Quarantäne.

Bisher (04.03.) wurden insgesamt 846.833 Abstriche untersucht, die von 294.799 Personen stammen.

Die Zahlen im Überblick:

PCR-Abstriche:

Untersuchte Abstriche gestern (03.03.): 405

Mittels PCR-Test neu positiv getestete Personen: 18

Gesamtzahl der positiv getesteten Personen: 191.623

Gesamtzahl der untersuchten Abstriche: 846.833

Gesamtzahl der mit Abstrichen getesteten Personen: 294.799 (+105)

Antigentests:

Gesamtzahl der durchgeführten Antigentests: 3.344.684

Durchgeführte Antigentests gestern: 4.591

Mittels Antigentest neu positiv getestete Personen: 443

Nasenflügeltests, Stand 03.03.: 1.451.762 Tests gesamt, 18.013 positive Ergebnisse, davon 2.563 bestätigt, 483 PCR-negativ, 14.967 ausständig/nicht innerhalb von 3 Tagen gegengetestet.

Anzahl der positiv Getesteten vom 03.03.2022 nach Altersgruppen:
0-9: 46 = 10%
10-19: 76 = 16%
20-29: 52 = 11%
30-39: 75 = 16%
40-49: 79 = 17%
50-59: 67 = 15%
60-69: 31 = 7%
70-79: 21 = 5%
80-89: 12 = 3%
90-99: 2 = 0%
100+: 0 = 0%
Gesamt: 461 = 100%

Weitere Daten:

Auf Normalstationen im Krankenhaus untergebrachte Covid-19-Patienten/-Patientinnen: 62

Anzahl der Covid-Patientinnen und Patienten in privaten konventionierten Kliniken (postakut): 67 (Stand 28.02.)

In Gossensaß untergebrachte Covid-19-Patienten/-Patientinnen: 7

Anzahl der auf Intensivstationen aufgenommenen Covid-Patienten/Patientinnen: 1

Verstorbene: 1.413 (+0)

Personen in Quarantäne/häuslicher Isolation: 5.533

Personen, die Quarantäne/häusliche Isolation beendet haben: 285.893

Personen betroffen von verordneter Quarantäne/häuslicher Isolation: 291.426

Geheilte Personen insgesamt: 185.080 (+603)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (12)

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  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    eigentlich wäre das alles auch angesichts anderer Entwicklungen keiner Silbe mehr wert.
    Warum es noch den Hauch von Einschränkungen gibt ist unverständlich,Reisefreiheit ist herzustellen und diese elenden Lappen vor den Gesichtern gehören jetzt nur noch empfohlen, wer mag soll sie bis an das Ende der Tage tragen.
    Und auch heute werden wieder berufliche Existenzen vernichtet, einfach aus Rachsucht an andersdenkenden Nein-Sagern die einfach das Pech haben Ü50 zu sein.

    Wütend macht einen die Scheinheiligkeit gewisser Politiker welche sich gerade liebend gern als „Helfer von Ukrainern in der Not“ präsentieren wollen, gern mit schönen Pressebildern.
    Oftmals die gleichen Gesichter welche Dörfer,Landkreise oder ganze Regionen mit Schimpf und Schande überzogen haben wenn diese Örtlichkeiten es gewagt haben hochtrabende Impfziele von 80 bis 90 % zu unterschreiten.
    Wenn ein Dorf/Landkreis/Region in Südtirol/A oder D sich erdreistet hätte wie die Ukraine mit einer Impfquote von 35 % zu glänzen wären diese Landstriche wahrscheinlich jetzt eingemauert

    Auf Wiedersehen in Südtirol

    • pantone

      Was soll das alberne „Hallo nach Südtirol“ und „Auf Wiedersehen in Südtirol“? Wahrscheinlich sind Sie ein „superschlauer“ Südtiroler mit einem Hang zur Prosa.
      Jetzt noch die Impfpflicht Ü50 ansprechen ist dröge. Über 50 Jahre und erst recht bei einem Alter über 60 Jahren kann der Verlauf weniger harmlos sein, wodurch die Regierung gut daran tut, die Leute zu schützen. Selbst die Uneinsichtigen. Aber bei Omikron ist ja die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung hoch, wodurch berechtigte Hoffnung auf 2G besteht.
      Wenn man in einem Sozialen Gebilde wie einem Staat Rechte in Anspruch nehmen will muss man auch Pflichten in Kauf nehmen.

      • gorgo

        Ja Deutscher, dieses blöde ‚auf Wiedersehen in Südtirol‘ nervt am meisten, ist ja direkt zum angstkriegen bald, richtig heimatlich bedrängt fühlt man sich, also lass das gefälligst.

    • lagrein

      Ah, Putins Troll hat neue Anweisungen aus dem Kreml erhalten. Jetzt soll er nicht länger nur unsere Gesellschaft spalten, in dem er Stimmung gegen Masken- und Impfpflicht schürt. Nun gilt es auch ukrainische Flüchtlinge als Seuchenträger zu diffamieren.

  • andreas1234567

    Hallo @pantone,

    die Grussformeln stehen dort extra damit jeder sieht es ist eine Meinung aus D, bei vielen anderen meinungsstarken Kommentatoren wird das meiner Meinung nach gepflegt verschwiegen.

    Das Argument „den Einzelnen zu schützen“ ist abgewetzt und falsch, das ist nicht Aufgabe eines Staates, dann sind wir in einem Kindergarten.
    Mit dem Argument müsste man auch dem 80-Jährigem die 19-jährige Freundin nehmen so er eine hat.

    Noch ist Demokratie und es gibt Grundrechte, wer sie nehmen will muss das hinreichend begründen, eigentlich dreimal täglich und nicht alle drei Monate.
    Und aktuell vernichtet man nun einmal berufliche Existenzen einzig weil sie 50 und nicht 49 sind weil sie sich einer Impfung verweigern die mehr auf Glauben als auf Zahlen beruht ,offenkundig mit jeder neuen Variante nutzloser wird und zudem unnötiger.

    Es galt immer: Wir müssen die Gesundheitsversorgung vor Überlastung schützen, das war die Basis jeder Massnahme.
    Diese Basis ist weg, in keinster Weise mehr haltbar.Es ist alles, wirklich alles aufzuheben, auf Freiwilligkeit und Empfehlung umzustellen.
    Alles andere ist Spinnerei, richtig teure Spinnerei für Handel,Gastro,Tourismus, tagtägliche Millionenschäden.
    Und ein Förderprogramm für Kinder/Jugendpsychologen..

    Auf Wiedersehen in Südtirol

    • lagrein

      Die Verfassung der italienischen Republik:

      Art. 2
      (1) Die Republik anerkennt und gewährleistet die unverletzlichen
      Rechte des Menschen, sei es als Einzelperson, sei es innerhalb
      der gesellschaftlichen Gebilde, in denen sich seine Persönlichkeit entfaltet, und sie fordert die Erfüllung der unabdingbaren
      Pflichten politischer, wirtschaftlicher und sozialer Solidarität.

      Art. 16
      (1) Jeder Staatsbürger kann sich frei in jedem Teil des Staatsgebietes bewegen und aufhalten, vorbehaltlich der Einschränkungen, die das Gesetz aus Gründen der Gesundheit oder
      Sicherheit allgemein vorschreibt.

      Art. 32
      (1) Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des Einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft und gewährleistet den
      Bedürftigen kostenlose Behandlung.
      (2) Niemand kann zu einer bestimmten Heilbehandlung verhalten
      werden, außer durch eine gesetzliche Verfügung.

      • andreas1234567

        Hallo @Lagrein,

        seit 2010 hat es die Grundrechtscharta der EU, alle Unterzeichner unterwerfen sich diesem Text.Bedingungslos..

        Hier zu finden:
        https://www.europarl.europa.eu/germany/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf
        ..
        Artikel 7
        Achtung des Privat- und Familienlebens
        Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation..

        Da war doch mal was in Südtirol bei Verlobten und Lebensgemeinschaften mit getrennten Wohnsitzen.

        Artikel 12
        Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
        (1) Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesell­ schaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln

        Den Spaziergängern und Versammlern wurde mit Identifikation und Strafe gedroht.

        Artikel 14
        Recht auf Bildung

        (3) DieFreiheitzurGründungvonLehranstaltenunterAchtungderdemokratischenGrundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.

        Das gilt auch für „Jurtenschulen“ ob es irgendwelchen Corona-Aktivisten passt oder nicht.

        Artikel 15
        Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten
        (1) Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben.

        Artikel 15 weiss um keine Einschränkungen, insbesondere nicht sortiert nach dem Alter oder Berufszweig

        Artikel 21
        Nichtdiskriminierung
        (1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der eth­ nischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
        (2) UnbeschadetbesondererBestimmungenderVerträgeistinihremAnwendungsbereichjede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

        Natürlich kann deswegen auch keine Impfpflicht und berufliche Vernichtung geschehen weil jemand 50+ ist.
        Und ein Andreas1234567 darf nicht bedingungsfrei im Restaurant sitzen während der Südtiroler Heimische einen Test braucht.

        Artikel 24
        Rechte des Kindes

        (2) BeiallenKinderbetreffendenMaßnahmenöffentlicherStellenoderprivaterEinrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

        Wer behauptet dem wurde in Südtirol/A/D auch nur ansatzweise Folge geleistet pennt an der Wand, seit 24 Monaten.

        Artikel 25
        Rechte älterer Menschen
        Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

        Ausser es ist selbsternannter Pandemienotstand, dann darf man sie Wegsperren und ihnen sämtliche Sozialkontakte rauben.

        Und zuletzt:

        Artikel 45
        Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
        (1) DieUnionsbürgerinnenundUnionsbürgerhabendasRecht,sichimHoheitsgebietderMit­ gliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

        Das sind alles Grundrechte, unveräusserlich, nicht diskutierbar.

        Gruss nach Südtirol

        • lagrein

          Du bist mal wieder am manipulieren und suchst Dir nur raus, was Dir passt. Die entscheidenden Artikel unterschlägst Du. Dabei stehen diese ganz vor in der Charta:

          Artikel 2
          Recht auf Leben
          (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

          Artikel 3
          Recht auf Unversehrtheit
          (1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

          • lagrein

            Und in der Präambel der Charta findet sich noch dieser Satz:

            Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortung und mit Pflichten sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den künftigen Generationen
            verbunden.

    • pantone

      @andreas1234567 nehmen Sie es nicht „verübel“, Internet macht es möglich, dass man auch in Australien sitzt und sich in Kommentatoren als Französischer Leser der Tageszeitung ausgeben kann, zumal in einem anonymen Forum. Ich verstehe auch nicht den Sinn. Spontan denke ich, dass z.B. ein Bayer in irgendeiner bayrischen online Tageszeitung seine Kommentare zum Besten gibt. Wobei ein Kommentare Schreiber aus Deutschland sicher willkommen ist und dies auch tun kann ohne sich dauernd so albern auszuweisen.
      Zu Ihren Exkursus bezüglich Ihrem Hinweis auf die Grundrechte lesen Sie doch hier den Kommentar von @lagrein. Es gibt nicht nur die Grundrechte die einem gefallen, sondern auch solche die von der Vernunft diktiert werden und deshalb niedergeschrieben und in Stein gemeißelt wurden.
      So wie ich gehört habe haben viele Wirtschaftszweige ansehnliche Beträge vom Staat erhalten. Es gibt auch Eigenverschulden wenn man in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, dem Eigenverschulden mangels Impfbereitschaft kann man relativ einfach entgegentreten.
      Ich wette, unsere in Ihren Zeilen erörterten Probleme möchten die Menschen in der Ukraine gerade gerne haben.

  • lagrein

    Italien: 60 Mio. Einwohner
    Dänemark: 5,8 Mio. Einwohner
    Schweden: 10,3 Mio. Einwohner

    Italien 7-Tage-Mittelwert an Covid-19-Toten: 198
    Dänemark 7-Tage-Mittelwert an Covid-19-Toten: 32
    Schweden 7-Tage-Mittelwert an Covid-19-Toten: 49
    Quelle: Johns Hopkins University

    7-Tage-Mittelwert an Covid-19-Toten hochgerechnet auf italienische Bevölkerungszahl:
    Italien: 207
    Dänemark: 331
    Schweden: 285

    Dänemark und Schweden: keine Maßnahmen;
    Italien: Maßnahmen.

  • andreas

    Deutscher, bei gesundheitlichem Notstand oder wenn das Kriegsrecht ausgerufen wird, gelten andere Gesetze und manche der von dir zitierten werden ausgehebelt.

    Bis heute wurde jede Klagen in Italien und die meisten in Deutschland abgewiesen. Ein rechter Richter bei euch im Osten hat glaub die Maskenpflicht in einer Schule aufgehoben. Das Urteil wurde sofort kassiert und es wird überlegt, wie man ihn des Amtes entheben kann.

    Es gibt kein uneingeschränktes Recht, weder auf Arbeit, noch auf Versammlungen und auch nicht auf Bildung.
    Du hast dich nun mal bestehendem Recht zu fügen, ob es dir passt oder nicht.
    Die Telegraminterpretationen sind Unsinn.

    @pantone
    Der ist glaub aus NRW, nicht aus Bayern.

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