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Impfpflicht ab 50


Die Regierung Draghi beschließt eine Impfpflicht für alle über 50-Jährigen und weitet die Bereiche, in denen der Green-Pass vorgesehen ist, auf Friseursalons, Geschäfte und Banken aus. Die Details.

Die Regierung Draghi reagiert auf die rasant steigenden Corona-Fallzahlen und auf die Ausbreitung der Omikron-Variante: Ab dem 15. Februar sind alle über 50-jährigen Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft verpflichtet, den Super-Green-Pass vorzuweisen. Sie müssen also nachweisen können, geimpft oder genesen zu sein. Anderenfalls droht ihnen die Suspendierung, wobei sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren.

Für über 50-Jährige, die keiner Arbeit nachgehen (Pensionisten oder Arbeitslose), tritt eine Impfpflicht in Kraft. Davon ausgenommen sind Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Die verschärften Regelungen gelten bis zum 15. Juni.

Der Green-Pass, also die 3G-Bescheinigung, wird auf weitere Bereiche ausgedehnt: ab dem 20. Januar auf Friseure und Schönheitspfleger (sowohl Angestellte als auch Kunden), ab dem 1. Februar auf Banken, Geschäfte und Kaufhäuser (mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Apotheken), Gemeinde- und Verwaltungsämter sowie die Post und das Fürsorgeinstitut INPS.

In Entwurf für das neue Dekret stand, dass in diesen Bereichen 2G gelten sollte. Auf Druck der Lega wurde der Artikel abgeschwächt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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