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Die Silvester-Regeln

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Die neue Corona-Verordnung dient auch dazu, Ansteckungen bei Feiern zu vermeiden. Was an Silvester erlaubt ist und was nicht.

von Markus Rufin

Die Welt geht nun auf das zweite Corona-Jahr zu. Bereits zum zweiten Mal sind normale Feiertage in Italien und in Südtirol nicht möglich. Das gilt auch für Silvester.

Zu Weihnachten übernahm Landeshauptmann Arno Kompatscher die staatlichen Regeln. Die neue Verordnung soll unter anderem sicherstellen, dass es im Zuge der Silvester-Feiern keinen plötzlichen Anstieg an Corona-Fällen gibt.

Viele der Regeln sind eigentlich klar, wie die Schließung der Diskotheken. Dennoch fragen sich nun viele: Was ist zu Silvester eigentlich noch erlaubt?

Prinzipiell ist heuer zu Silvester deutlich mehr möglich als im vergangenen Jahr, als es noch die Ausgangssperre gab. Und dennoch dürften die neuen Regeln dazu beitragen, dass einige ihre Neujahrs-Planung umstellen müssen. Denn Feiern im großen Stil ist nicht möglich, egal ob es sich dabei um private oder öffentliche Veranstaltungen handelt.

So steht in der Verordnung wörtlich: „Tanzveranstaltungen, die in Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlichen Lokalen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stattfinden, sind bis zum 31. Jänner 2022 ausgesetzt.“

Das heißt, wenn jemand beabsichtigt, eine größere Feier mit DJ, Getränken, Speisen und ähnlichem zu veranstalten, ist dies nicht möglich. Dabei ist es ganz egal, ob nur Geladene zur Feier kommen dürfen oder ob die Feier nun in einem öffentlichen oder privaten Raum stattfindet.

Landeshauptmann Kompatscher stellt auf Nachfrage der TAGESZEITUNG dazu klar: „Man kann nicht eine Fete organisieren, zahlreiche Menschen einladen und diese dann als private Gäste deklarieren.“

Die Verordnung ziele darauf ab, private Feiern zwar zu ermöglichen, große Veranstaltungen sollen allerdings nicht stattfinden. Das steht so übrigens auch in der Verordnung: „Bis zum 31. Jänner 2022 ist das Abhalten von wie auch immer bezeichneten Feiern, gleichartigen Veranstaltungen und Konzerten, die Menschenansammlungen im Freien mit sich bringen verboten.“

Sehr wohl ist es aber möglich, Silvester in Hotels oder Restaurants zu feiern. „Dort gelten aber die normalen Restaurant-Regeln“, erinnert Kompatscher. Das heißt, Sitzplätze müssen klar zugeteilt sein, gegessen werden darf nur, wenn man geimpft oder genesen ist und wenn man den Sitzplatz verlässt, muss man die FFP2-Maske tragen. Eine Feier mit einem Silvestermenü ist also nach wie vor erlaubt. Doch auch im Hotel sind Tanzveranstaltungen untersagt.

Ebenso erlaubt sind die vielerorts traditionellen Silvester- oder Neujahrskonzerte, doch auch hier gelten klare Regeln, sagt Kompatscher: „Speisen und Getränke dürfen dabei nicht angeboten werden und die Sitzplätze müssen klar zugewiesen sein.“

Mitunter kann es zu paradoxen beziehungsweise missverständlichen Situationen kommen. Denn während Konzerte, die Menschenansammlungen im Freien mit sich bringen, nicht erlaubt sind, dürfen Konzertsäle öffnen. Hier gilt jedoch der Hinweis auf den Mindestabstand.

Prinzipiell erlaubt sind auch Feuerwerke und Böller. Allerdings müssen diese, wie bereits vor Corona, vom Bürgermeister genehmigt werden. Ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe.

Weniger gut kontrollierbar und damit auch weniger detailliert sind Feiern im privaten Raum geregelt. „Dort gilt aber der selbe Appell wie bereits zu Weihnachten“, unterstreicht der Landeshauptmann. „Wenn man sich trifft, sollte man sich vorher freiwillig testen. Das gilt auch für Geimpfte und dient zum Schutz aller beteiligten. Die Tests sind in Apotheken und Supermärkten erhältlich.“

Das heißt im Klartext, wenn man nun mit einigen Freunden zum Neujahrsabend zusammenkommt und bei Alkohol und Musik feiert, ist das zwar erlaubt, es gilt aber der eindringliche Aufruf, aufzupassen, die Corona-Regeln einzuhalten und sich am besten zuvor zu testen.

Kompatscher betont, dass es sich dabei nicht um einen ernst gemeinten Rat handelt: „Es gibt keine Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, umso mehr gilt der Hinweis darauf, was der Hausverstand und die Vernunft sagen. Die staatlichen Regeln sind vernünftig und dienen dazu, durch den Winter zu kommen und einen Lockdown zu vermeiden. Ich hoffe, dass das die Leute einsehen.“

Auch wenn die Landesregierung heuer zu Silvester bei privaten Feiern auf die Eigenverantwortung setzt, kündigt der Landeshauptmann Kontrollen an: „Wir haben mit den Ordnungskräften darüber gesprochen, dass dort kontrolliert wird, wo Menschenansammlungen möglich sind, also in Bars, Restaurants oder an den Talstationen der Skigebiete. Sie versuchen im Rahmen ihrer personellen Verfügbarkeit ihr Möglichstes.“

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