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Die neue Verordnung

Foto: SABES/ 123rf

Die Anti-Corona-Regeln für Mensadienste und andere Bereiche hat die Landesregierung mit einer Änderung der Anlage A präzisiert. Der entsprechende Beschluss wurde am Donnerstag veröffentlicht.

Die Landesregierung hat am 21. Dezember die geltende Anti-Corona-Regelung präzisiert. Dazu wurde die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 ergänzt, mit dem das Land Südtirol die Corona-Vorgaben an die Südtiroler Bedürfnisse anpasst. Der entsprechende Beschluss wurde heute (23. Dezember) publiziert.

Verordnung zu den Screenings an Schulen

Eine weitere Dringlichkeitsmaßnahme hat Landeshauptmann Arno Kompatscher hingegen gestern (22. Dezember) unterzeichnet. In dieser Verordnung Nr. 38 geht es um die Corona-Tests an Schulen, die weitergeführt werden sollen, um mögliche Infizierte gleich aus den Schulen herauszuholen. Mit der Verordnung werden die Screenings mit Nasenfügel-Tests an den Schulen aller Schulstufen im Landesgebiet bis zum 31. März verlängert.

Anlage A: Details für verschiedene Bereiche

Die Anlage A beinhaltet generelle Vorschriften und spezifische Maßnahmen für unterschiedliche Sektoren. Diese werden im Zusammenhang mit der epidemiologischen Entwicklung ständig aktualisiert. Diesmal wurden Details zu den Mensen und anderen Bereichen festgelegt. In der Anlage A ist so nun unter anderem festgeschrieben, dass Gastronomiebetriebe, die Mensadienste für Unternehmen anbieten, in gemischten Situationen (öffentliches Restaurant und Mensadienst) die 2G-Regel (Genesen oder Geimpft) einhalten müssen. Findet der Mensabetrieb in einem eigenen Raum statt, gilt die weniger strenge 3G-Regel.

Weiters wurden die bereits mit Verordnung des Landeshauptmannes erlassenen Vorschriften zu 2G-Regel und 3G-Regel in die Anlage A übernommen und die geltenden Bestimmungen koordiniert.

Die am Dienstag von der Landesregierung genehmigte neue Anlage A wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und ist nun auf den Webseiten des Landes zu den Beschlüssen der Landesregierung abrufbar.

Die Verordnung Nr. 38 kann auf den Webseiten des Landes zum Coronavirus eingesehen werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

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  • andreas

    Wer sich über Südtirol beschwert, kann sich z.B. mal die Situation der Hilfsgelder in NRW ansehen.
    Die Berechtigungsbedingungen waren anfangs so, dass jeder der einen Verdienstausfall hatte, die Hilfsgelder beantragen und diese auch für den Unternehmerlohn verwendet werden durften und eine Rückzahlung war ausgeschlossen.
    Nach 15 Änderungen der Berechtigungsbestimmungen müssen nun x kleine Betriebe das Geld zurückgeben und stehen vor der Pleite.

    Es gibt kein Patentrezept und keine detailierte Pläne für Pandemien, ausnahmslos alle in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich und auch Italien, wursteln mehr oder weniger rum, da alles rechtssicher sein muss.
    Muss man jetzt nicht verstehen, man könnte es aber zur Kenntnis nehmen.

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