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Verschobenes Referendum

LH Arno Kompatscher

Das für 30. Jänner 2022 vorgesehene Referendum, mit dem das geänderte Gesetz zur Direkten Demokratie bestätigt werden soll, wird vorerst um 60 Tage verschoben.

Im vergangenen Juni hat der Südtiroler Landtag eine Gesetzesnovelle zur Direkten Demokratiegenehmigt, für die ein bestätigendes Referendum vorgesehen ist. Diese Volksbefragung, mit der über das Inkrafttreten des Landesgesetzes abgestimmt wird, sollte am 30. Jänner 2022 abgehalten werden.

Landeshauptmann Arno Kompatscher informierte im Anschluss an die Regierungssitzung darüber, dass diese Volksbefragung vorerst pandemiebedingt verschoben werde: „Ich habe die Landesregierung informiert, dass es angesichts der Corona-Lage notwendig ist, die landesweit vorgesehene Volksbefragung zu verschieben. Mitten in der Pandemie ist es nicht sinnvoll, eine Volksbefragung abzuhalten.“

Der Entscheidung liege ein Gutachten des Sanitätsbetriebs zugrunde, sagte der Landeshauptmann.

Im Sinne der „klaren gesetzliche Regeln“ werde der Termin vorerst um 60 Tage verschoben. Sollte sich die Lage nicht bessern, sei eine weitere Verschiebung um weitere 60 Tage möglich, informierte der Landeshauptmann. Festgeschrieben ist die Verschiebung in einem Dekret, das der Landeshauptmann unterzeichnet hat und das am kommenden Donnerstag veröffentlicht wird.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • pingoballino1955

    Ist euch keine dümmere Ausrede eingefallen um das Referendum zu verschieben??? Wenn die Menschen bei den Impfstellen Schlange stehen um endlich dranzukommen ,wäre dies dann auch ein Grund alles zu verschieben????

  • waldhexe

    Die glauben immer noch die Leute sind blöd.Aber es werden immer mehr,die diesen Zauber durchschaut haben.

  • artimar

    Nachvollziehbar. Die epidemische Lage ist hinlänglich bekannt. Furchtbar diese ständigen, Verschwörungserzählungen und bösartigen Verdächtigungen bzw. Unterstellungen.
    Denn wieso sollte das Verschieben der Volksbefragung von 60 Tagen für den LH im Ergebnis vorteilhafter ausfallen?

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