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„Trauriger Tag“

Die Puschtra Buibm (Foto aus dem Buch: „Die Puschtra Buibm“ – edition arob)

Am 15. Dezember jährt zum 15. Mal der Todestag des Freiheitskämpfers und „Pusterer Bua“ Heinrich Oberlechner.

Die Süd-Tiroler Freiheit nimmt diesen „traurigen Tag“, und die Begnadigung von Heinrich Oberleiter, zum Anlass, die Begnadigung bzw. Amnestie aller noch im Exil lebenden Freiheitskämpfer zu fordern.

Die Süd-Tiroler Freiheit würdigt den Einsatz Oberlechners. Er habe sich zusammen mit den „Pusterer Buam“ in den 1960er-Jahren gegen die Unterdrückung Südtirols durch Italien aufgelehnt. „Mit Anschlägen gegen Symbole des Staates wurde die Welt auf den Ernst der Lage aufmerksam gemacht. Der Einsatz der Freiheitskämpfer hat dazu beigetragen, dass die Italienisierung Süd-Tirols gebremst wurde und Italien autonomiepolitische Zugeständnisse abgerungen werden konnten“, schreibt Stefan Zelger von der STF.

Trotzdem dürtfen Siegfried Steger, Sepp Forer und Erhard Hartung bis heute nicht nach Südtirol.

Vor allem von der italienischen Öffentlichkeit wurde bzw. werde den „Pusterer Buam“ vorgeworfen, den Carabiniere Vittorio Tiralongo 1964 erschossen zu haben. Staatspräsident Mattarella habe in seiner Begründung zur Begnadigung von Heinrich Oberleiter nun festgestellt, dass er (und damit indirekt auch die „Pusterer Buam“) nicht für den Tod von Menschen verantwortlich waren.

Schon vor einigen Jahren, erinnert nun die STF, habe der Ex-Carabiniere Bruno Budroni erklärt, dass der Mord an Tiralongo nicht von den „Pusterer Buam“ ausgegangen sei. Auch deshalb sei es Zeit, einen Schlussstrich zu ziehen, so die STF.

Die Begnadigung von Heinrich Oberleiter sei eine wertvolle Geste von Staatspräsident Mattarella und ein besonderes Weihnachtsgeschenk für Oberleiter. „Es ist an der Zeit, einen Akt der Versöhnung sowie der Menschlichkeit zu setzen und allen noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfern an ihrem Lebensabend die Rückkehr in die Heimat zu ermöglichen. Heinrich Oberlechner durfte erst als Toter heim!“, so die STF.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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