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Die „sfigati“

René Benko eröffnet SIGNA-Büro in Bozen

Ab Montag wird die Südtiroler Straße für den Verkehr wegen den Bauarbeiten am WaltherPark gesperrt. Nun erwägen die ansässigen Kaufleute eine Schadensersatzklage.

von Thomas Vikoler

Am kommenden Montag ändert sich wieder etwas in der Südtirolerstraße. Die Straße, die wegen der laufenden Arbeiten am WaltherPark-Komplex verengt worden war, wird gänzlich und bis August für den Fahrverkehr geschlossen, um die Errichtung eines unterirdischen Tunnels zu ermöglichen. Der Verkehr vom Waltherplatz (Tiefgarage) wird über die Perathonerstraße umgeleitet, die erstmals wieder befahrbar sein wird.

Die Südtirolerstraße erhält durch Maßnahme eine zweite Fußgängerpassage. Dass damit die Geschäfte in der Gegend mehr Umsatz erzielen werden, ist zu bezweifeln. Sie leiden seit der Eröffnung der Großbaustelle unter massiven Einbußen – die coronabedingten Schließungen tat ihr Übriges. Außerdem klagen sie über starke Staubentwicklung, die vor ihren Läden nicht Halt macht.

Um es kurz zu sagen: Die Kaufleute in der Südtirolerstraße und der Perathonerstraße sind die „sfigati“ des Großprojekts, zu dem freilich auch öffentliche Infrastrukturen wie der unterirdische Tunnel zum Waltherplatz gehören.

Die Gemeinde Bozen hat dem Konsortium der Kaufleute aus den beiden Straßen kürzlich 20.000 Euro aus dem mit 100.000 Euro dotierten jährlichen Ausgleichsfonds für den lokalen Handel bereitgestellt, der Teil des Deals der Gemeinde Bozen mit René Benkos WaltherPark ist.

Das Geld kann ausschließlich für wie auch immer geartete Projekte zur Aufwertung von Geschäftsvierteln eingesetzt werden.

Damit wollen sich die Mitgliedsbetriebe des Konsortiums Südtirolerstraße/Perathonerstraße aber nicht zufriedengeben. Sie sind der Ansicht, dass ihnen wegen der Geschäftseinbußen infolge der Bauarbeiten Schadensersatz zusteht. Sie erwägen deshalb eine Schadensersatzklage gegen Benkos WaltherPark AG.

Sie haben nun den Bozner Anwalt Nicola Nettis mit der juristischen Prüfung des Falles beauftragt. Nettis kündigt an, dass man zunächst eine gütliche Einigung anstrebe. Sollte diese nicht erzielt werden, sei eine Zivilklage die unausweichliche Folge.

Das Konsortium und sein Rechtsbeistand sind der Ansicht, dass allein das Unternehmen WaltherPark für die verursachten Einbußen der Betriebe in der Südtirolerstraße/Perathonerstraße haftbar gemacht werden könne, die Gemeinde Bozen hingegen nicht. Diese habe lediglich die Genehmigungen für das Großprojekt zur Errichtung eines Kaufhauses samt Wohnungen und Büroräumen erteilt.

Der vermeintlich verursachte Schaden müsste quantifiziert werden, was nicht einfach sein dürfte. Auch wegen der coronabedingten Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit. Als zusätzlichen Schaden zu ihren Lasten werten die Kaufleute jedenfalls die Verlängerung der Bauzeit durch die mehrmonatige Baustellen-Unterbrechung infolge der unterirdischen Wassereinbrüche.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • netzexperte

    Ich verstehe nicht, warum man bei so einem (Milliarden-) Projekt nicht von vornherein hergeht und die Betroffenen (ausreichend) entschädigt. Der Bauherr spürt das nicht mal und die Betroffenen könnten jahrelang besser schlafen und müssten nicht um ihre Existenz fürchten. Eine Klage führt genau zu gar nichts in Italien, da der Kläger zuerst mal einen Schaden nachweisen müsste. Das ist schon sonst schwer, aber jetzt mit den Corona-Ausfällen schier unmöglich. Da verdienen nur die Anwälte.

  • andreas

    Die Gemeinde Bozen hat 100 Millionen kassiert, da halte ich die 100.000 Euro jährlich für alle Geschäfte und Lokale für etwas spärlich.

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