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Das Studenten-Abkommen

Matthias von Wenzl und Michl Ebner

Die Südtiroler HochschülerInnenschaft und die Handelskammer Bozen haben eine Kooperationsvereinbarung für ein „zukunftssicheres Südtirol“ unterzeichnet.

Am Dienstag wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Südtiroler HochschülerInnenschaft und der Handelskammer Bozen unterzeichnet. Ziel der Zusammenarbeit ist es, gemeinsame Interessen der Studierenden und der lokal-regionalen Wirtschaft zu erkennen und noch effektiver zu vertreten, zum Wohle eines innovativeren und zukunftstauglichen Südtirol. „Für ein zukunftssicheres Südtirol“, lautet das Motto.

„Die sh.asus sowie die Handelskammer erklären in Bereichen, die für beide Organisationen von besonderer Bedeutung sind, zum Wohle eines innovativeren und zukunftstauglichen Südtirol zusammenzuarbeiten. Ziel ist es, gemeinsame Interessen der Studierenden und der lokal-regionalen Wirtschaft zu erkennen und noch effektiver zu vertreten“, unterstreichen die jeweiligen Vorsitzenden Matthias von Wenzl sowie Michl Ebner.

Wichtige Themenschwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Bekämpfung des sogenannten „Brain-drain“ (Talentabwanderung), verbunden mit einer Steigerung der Attraktivität Südtirols für Jungakademiker/innen. Daneben stehen die Digitalisierung und die damit einhergehenden neuen Arbeitsmodelle auf der Agenda, ebenso wie der demographische Wandel und dessen Auswirkungen auf junge Menschen.

Der Klimawandel samt den Konsequenzen für das (Berufs-)Leben von morgen, die Veränderungen in der Arbeitswelt mit neuen Berufen bzw. neuen Arbeitsmodellen, der Übergang vom Studium in die Arbeit sowie die Fortsetzung der Initiative „Talente-Aperitivo“ seien weitere Schnittstellen der Zusammenarbeit. Nicht zuletzt soll auch der Mangel an Wohnraum für Studierende gemeinsam diskutiert werden, genauso wie faire Bedingungen bei Sommerpraktika.

Zur Erreichung der beabsichtigen Ziele haben sich die sh.asus und die Handelskammer auf eine Zusammenarbeit in Form von Workshops, Referententätigkeit, Stellungnahmen, Ausarbeitung von Analysen, Studien und Projekten sowie gegenseitiger Bewerbung von Initiativen und Projekten geeinigt.

Die Zusammenarbeit beginnt mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Vertreter der beiden Organisationen treffen sich grundsätzlich einmal halbjährlich und setzen sich gegenseitig darüber in Kenntnis, an welchen Themenschwerpunkten gerade gearbeitet wird und wie.

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