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Der Fall Faistnauer

Peter Faistnauer, Landtagsabgeordneter des Team K, hat auf seinem Hof in Abweichung zur Baukonzession gebaut. Die Gemeinde hat ein Verfahren wegen Bauvergehen eingeleitet.

Von Erna Egger

Die Bautätigkeit von Peter Faistnauer auf seinem Hof in Trens in der Gemeinde Freienfeld wird von der Bevölkerung schon seit geraumer Zeit mit Argusaugen beobachtet.

Immer wieder war von Bauvergehen auf dem Zingerlehof die Rede, die seitens des Landtagsabgeordneten des Team K immer wieder dementiert wurden.

Nun ist es jedoch amtlich: Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Freienfeld hat nicht nach genehmigtem Projekt gebaut.

Die Faistnauer-Chalets in Trens

In der Gemeinde liegt indes auch das Protokoll der festgestellten Übertretungen auf, verfasst vom Gemeindegeometer.

Aber von Anfang an: Peter Faistnauer hat die Kubatur des alten Wirtschaftsgebäudes, das neben seinem Hof stand, mittels des sogenannten Stadelgesetzes in Wohnkubatur umgewandelt, um konventionierte Wohnungen zu errichten.

Ein Vorgehen, das bis zum 30. Juni 2020 erlaubt war, mit dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft aber nicht mehr möglich ist.

Der Stadel wurde erst in den letzten beiden Wochen abgerissen, nachdem eine Intervention in der Gemeinde Freienfeld eingegangen sein soll. Weil die Kubatur des Stadels für die Wohnungen verwendet wurde, musste der Abriss zwingend, wie im Gesetz vorgesehen, erfolgen.

Mittlerweile stehen auf dem Hof vier Chalets, die scheinbar nicht als konventionierte Wohnungen, sondern für touristische Zwecke genutzt werden.

Die Bürgermeisterin Verena Überegger, eine Parteifreundin von Faistnauer – sie war unter seiner Amtszeit als Bürgermeister seine Stellvertreterin – wurde mehrmals auf die Bauvergehen hingewiesen. Sie sah sich nun genötigt, sich selbst ein Bild der Situation zu machen – zumal im Dorf schon von Amtsunterlassung die Rede war.

Am 16. Juni 2021 haben der Techniker der Gemeinde Freienfeld, Martin Braunhofer, und die Bürgermeisterin Verena Überegger im Beisein von Peter Faistnauer an der Baustelle einen Lokalaugenschein durchgeführt.

Bei diesem Lokalaugenschein wurden diverse Bauvergehen festgestellt:

Die Faistnauer-Chalets

Anstatt vier Wohneinheiten wurden vier Chalets mit acht Wohneinheiten errichtet, die nun laut Aussagen von Nachbarn touristisch genutzt werden. In den vier Chalets wurden jeweils zwei separate Eingänge und Küchen vorgefunden. Die vorgeschriebenen Wohnnebenräume fehlen. Kellerräume wurden als Nasszellen eingerichtet. Offene, nicht zur Kubatur zählende, Räume wurden geschlossen. Außerdem wurde eine Stützmauer nicht laut Sicherheitsvorgaben realisiert.

Der Badeteich wurde nicht nach technischem Bericht realisiert, sondern entgegen dem genehmigten Projekt versetzt. Durch den Badeteich wurde die genehmigte Zufahrt zu den Wohneinheiten verbaut.

Laut Aussagen von Nachbarn vermietet Faistnauer die vier bzw. acht Wohneinheiten seit kurzer Zeit ohne Benutzungsgenehmigung und Lizenz bereits an Touristen.

Noch sind Bauarbeiten am Zingerlehof im Gange.

Peter Faistnauer im Landtag

Als Zufahrt wird ein flacher Spazierweg in der Ortschaft Trens genutzt. Es handelt sich um einen historischen schönen Weg, auf den bereits der Heimatpflegeverband aufmerksam gemacht hat.

Der Landtagsabgeordnete muss nun eine weitere offizielle Zufahrt zu seinen Chalets errichten, um die Benutzungsgenehmigung für diese Häuser zu erhalten. Dieser neue Weg führt über den Grund der Interessentschaft Trens. Faistnauer hat diesen Grundstücksstreifen schon während der Bauphase genutzt, ohne Genehmigung der Interessentschaft.

Faistnauers Dilemma: Die Interessentschaft will diesen Grundstücksstreifen nicht an ihn abtreten.

„Mit Argwohn wird im Dorf die Bautätigkeit verfolgt, es herrscht Unmut: Gerade Faistnauer, Landtagsabgeordneter der deklarierten Saubermann-Partei, dürfte sich derartiges nicht leisten“, sagt ein Ortsansässiger.

Das Protokoll mit den vorgehaltenen Bauvergehen wurde Peter Faistnauer indes zugestellt. Bürgermeisterin Verena Überegger hat das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingeleitet.

Die TAGESZEITUNG hat Peter Faistnauer zunächst telefonisch und in der Folge auch via E-Mail mit sämtlichen Vorhaltungen konfrontiert.

Er wollte nicht Stellung beziehen. Er schrieb lediglich:

„Ich bin es gewohnt, dass Unwahrheiten über mich und meinen Familienbetrieb in die Welt gesetzt werden (…). Zu einem laufenden Verfahren kann ich nicht Stellung nehmen, da die Austragung eines solchen über die Presse nicht angebracht ist.“

 

 

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