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Gerts Wahlreform

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Gert Lanz will die Legislative von der Exekutive trennen: Die Landesräte sollen aus dem Landtag zurücktreten. Der SVP-Obmann legt ein Veto ein.

 Von Matthias Kofler

In der jüngsten Sitzung der SVP-Fraktion gingen die Wogen hoch. Anlass war der Beschlussantrag von Fraktionssprecher Gert Lanz, der eine Überarbeitung des geltenden Wahlgesetzes von 2017 vorsieht. „Die Erfahrungen und Diskussion der letzten Monate und vor allem auch die Herausforderungen der nächsten Jahre zwingen uns dazu, grundsätzlich über dieses Gesetz zu diskutieren und bestimmte Themen und Fragestellungen zu erörtern“, schreibt Lanz.

Was sind die Eckpunkte seines „Wahlgesetzes“?

Zum einen macht sich der Fraktionschef dafür stark, darüber zu diskutieren, in welcher Form die Landtagswahlen künftig stattfinden sollen: über die Listenwahl oder über die Wahl mit Vorzugsstimmen. In einigen Ländern gebe es auch eine Mischform, weiß der Pusterer. Derzeit werden die Südtiroler Abgeordneten ausschließlich mit Vorzugsstimmen gewählt.

Auch eine Direktwahl des Landeshauptmanns bzw. der Landeshauptfrau soll laut Lanz in Erwägung gezogen werden. Zudem soll das Thema „Parteienfinanzierung“ erneut angegangen werden. Denn: „Demokratie kostet.“ Man müsse klären, in welcher Form sich Parteien an den Wahlen beteiligen können und welche Unterstützer hinter einer Partei stehen. „Überlassen wir das den einzelnen Parteien und deren Mitgliedern bzw. Gönnern oder ist eine Form von Parteienfinanzierung denkbar?“, will der Fraktionschef wissen.

Der brisanteste Punkt des Lanz-Antrags betrifft aber die Trennung von Exekutive und Legislative: Demnach sollen jene Abgeordnete, die Mitglied der Landesregierung werden, aus dem Landtag zurücktreten und damit Platz für neue Mandatare machen. Somit hätten freilich auch mehr Kandidaten auf der SVP-Liste eine Chance auf ein bezahles Mandat. Der Fraktionssprecher schreibt hierzu:

„Der Landtag ist jenes Organ, welches Gesetze schreibt und beschließt. Hier hat allerdings die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass es ein Umdenken braucht und die Rollen klarere zugewiesen werden müssen. Derzeit haben die einzelnen im Landtag vertretenen Fraktionen kaum die Möglichkeiten bzw. die Ressourcen, selbstständig komplexe Themenstellungen in Gesetze zu fassen. Auch eine vertiefende Debatte ist aufgrund er derzeitigen Regelungen nur schwer möglich.“ Ein Ansatz wäre laut Lanz, dass sich der Landtag einmal ausschließlich zur Debatte über Gesetze zusammensetzt und einmal für Anfragen, Beschlussanträge etc. mit der Landesregierung. „Durch diese Trennung wäre einfacher möglich, sämtliche Fraktionen und Abgeordnete in die Diskussion mit einzubeziehen und sich im konkreten mit langfristigen Zielsetzungen auseinanderzusetzen“, meint der Pusterer.

Der Beschlussantrag sieht vor, dass der Landtag innerhalb 30. Oktober eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen Fraktionen, auf die Beine stellt, welche ein neues Wahlgesetz ausarbeiten sollen. Innerhalb der SVP-Fraktion schütteln jedoch viele nur den Kopf über den Lanz-Vorstoß. Eine Erhöhung der Politikkosten, wie sie die Trennung von Exekutive und Legislative zwangsläufig zur Folge hätte, sei in der jetzigen Situation schlichtweg nicht vermittelbar, heißt es hierzu. Philipp Achammer hat daher bereits die Reißleine gezogen: Im SVP-internen Fraktionschat teilte der Obmann mit, dass das Thema zuerst in der Partei besprochen werden müss. Und er forderte Lanz unmissverständlich dazu auf, seinen Antrag bisweilen zurückzuziehen.

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