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Die Wein-Beihilfen

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Das Land gewährt weiterhin Beihilfen für Miete von Behältern und Lagerstätten sowie für Investitionen zur Lagerung von Weinerzeugnissen. Die Kriterien hat die Landesregierung leicht abgeändert.

Der immer noch andauernde coronabedingte Notstand wirkt sich weiterhin negativ auf die Südtiroler Weinwirtschaft und besonders auf die Marktlage aus und bedingt einen Bedarf an größeren Lagerkapazitäten.

Die Landesregierung hat weitere Maßnahmen zur Unterstützung dieses Sektors genehmigt, insbesondere für den Erwerb von Behältern zur Lagerung von Weinerzeugnissen und zur Erweiterung der Lagerkapazität durch Umbau oder Modernisierung von Strukturen.

„Bereits im vergangenen Jahr sind Maßnahmen gesetzt worden, um der negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken, den Weinsektor zu unterstützen und die vielfach dringend notwendige Erweiterung der Lagerungskapazität zu erleichtern“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. „Die aktuelle Situation hat gezeigt, dass eine zeitlich begrenzte Verlängerung dieser Beihilfen notwendig ist.“

Auf seinen Vorschlag hin, hat die Landesregierung beschlossen, die Beihilfen in leicht abgeänderter Form auch für das Jahr 2021 zu gewähren.

Investitionsförderung: Ansuchen bis 15. September möglich

Bei der Erweiterung der Lagerkapazität werden heuer Neuerrichtung von Lagerkapazitäten explizit ausgeschlossen. Die Lagerstätten, die umgebaut oder modernisiert werden können, müssen demnach schon bestehen. Um das Ansuchen für Investitionsförderungen einreichen zu können, ist anstelle der Baukonzession die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns oder eine beeidigte Mitteilung des Baubeginns notwendig. Abgeändert wurden auch die Mindestausgaben je Antrag der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von zwei bis zehn Millionen Euro, und zwar wurden sie von 50.000 auf 30.000 Euro reduziert. Der Endtermin der Antragstellung für Investitionsförderungen ist heuer der 15. September.

Mietbeihilfen: Ansuchen bis Ende September

Neu bei den Mietbeihilfen ist, dass heuer bei einer Laufzeit von 18 Monaten zur Beitragsgewährung nur mehr die vollen Monate berücksichtigt werden. Der rechtsgültige Miet- oder Verwahrungsvertrag kann aber nun auch innerhalb von 30 Tagen ab Antragstellung nachgereicht werden. Der Endtermin der Antragstellung hat sich von 30. Dezember auf 30. September verschoben.

Um die beiden Landesbeihilfen können sich Unternehmen mit operativem Sitz in Südtirol bewerben, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Weinerzeugnissen tätig sind und nicht mehr als 250 Angestellte beschäftigen. Dabei darf der Jahresumsatz die 50 Millionen Euro nicht überschreiten beziehungsweise die Jahresbilanzsumme darf höchstens 43 Millionen Euro ausmachen.

Die Beihilfeanträge sind im Landesamt für Obst- und Weinbau auf dem von diesem Amt erstellten Vordruck einzureichen.

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Kommentare (10)

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  • olle3xgscheid

    Schamts ench!!!!!
    Beim sozialen schickts Einstufungen ausi für olle gleich, einfach zum.kotzen

  • ostern

    Hr. Kompatscher. ich bin von Ihnen enttäuscht!!!
    Sie schauen nur zu wie die Obst- und Weinbauern gefüttert werden
    und sagen nichts. Pensionen sind seit 10 Jahren immer dieselben,
    nein sogar wurden vor 9 Jahren noch die IRPEF- Steuern erhöht.
    Was ist Südtirolö nur für ein Land von Lobbys geworden!!!
    Bauern zahlen zudem für das heurige Jahr O Steuern an IRPEF.
    Das ist wohl Vera….ung pur.

    • leser

      Ostern
      Das macht die landestegierung nur, damit die bauern ihr bestellungen von fendt und mercedes nicht stornieren müssen

    • wichtigmacher

      @Ostern,
      das stimmt so nicht, die könne ja keine IRPEF bezahlen, denn die wissen ja nicht, was IRPEF ist, weil die in unserem Lobbyland noch nie Einkommenssteuer bezahlt haben.
      Die einzige Steuer die die bezahlen müssen ist die Autosteuer für den dicken Mercedes, die ist zum Glück (noch) für alle gleich….

    • meintag

      Um bei Bauern und Rentner zu bleiben. Beschämend dass vom Land sogar für Landwirte in die staatliche Rentenkassen eingezahlt wird.

  • bernhart

    Wenn der Südtiroler Wein günstiger wäre, würde er auch gekauft, es kann nicht sein, dass das Land fürs Einlagern bezahlt, Beiträge vergibt.
    Ich muss meinen Almkäse auch einlagern ,bekomme ich auch einen Beitrag???
    Das selbe gilt für jedes Produkt, welches auf den Hof hergestellt wird.
    Schuler einfach zum kotzen.

    • leser

      Bernhard
      In der freien marktwirtschaft ist es so, dass man etwas produziert und dann vom verkauf lebt
      Dem bauern gibt man geld dafür, dass er produziert
      Jetzt kannst du dir selber eine meinung machen ob das gut oder schlecht ist
      Es ist soweit, dass sich der bauer diskriminiert fühlt, wenn man ihn nicht mit subventionen zuschüttet

  • olle3xgscheid

    Werd der Fussl so schnell schlecht

  • wichtigmacher

    Do kimmt af jedn Ponzn is Bild vom Schuler aufi, donn hebt der Fusl ewig…..

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