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„Schwerer Schlag“

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Die Verbrauchervereine drücken ihre Besorgnis über die geplante Justizreform (Gesetzesentwurf Lattanzi) aus. Die Hintergründe.

Die Verbrauchervereine Codici – Centro per i Diritti del Cittadino, Adiconsum, Altroconsumo, Assoconsum, Assoutenti, Associazione Utenti dei Servizi Radiotelevisivi, Casa del Consumatore, Codacons, Confconsumatori, Movimento Consumatori und Verbraucherzentrale Südtirol, drücken ihre Besorgnis über die geplante Justizreform (Gesetzesentwurf Lattanzi) aus, da durch diese Änderungen der Zivilgesellschaft das Vorgehen in den Gerichtssälen verwehrt wird. 

Der zentrale Punkt der Reform betrifft an sich die Debatte um die Verjährung“, schreiben die Verbrauchervereine, aber das Ergebnis der Arbeiten der Lattanzi-Kommission, über das seit Wochen diskutiert wird, hätte schwerwiegende Auswirkungen für alle Personen die sich an jene Vereine wenden, welche kollektive Interessen vertreten, die durch Straftaten verletzt wurden.

Im spezifischen untersagt es eine Passage im Art. 1-bis den Vereinen, sich als Zivilpartei in Strafprozesse einzulassen. Wie die jüngsten Ereignisse zeigen, handelt es sich nicht um ein technisches Detail, sondern um einen zentralen Punkt, so die Verbraucherschützer.

Die jeweiligen Personen ließen sich nicht in die Strafprozesse ein, weil sie Angst haben.

Die Angelegenheit verdiene alle Aufmerksamkeit, und der Vorschlag der Lattanzi-Kommision gehe in die falsche Richtung: er entfernt die Zivilgesellschaft nicht nur von den Gerichtssälen, sondern riskiert, ihr direkt den Zugang zu denselben zu verwehren.

Die Situation sei  besorgniserregend: die Zivilgesellschaft werde in den Gerichtssälen von den Vereinen vertreten, und diese auszuschließen wäre ein schwerer Schlag für die soziale Partizipation und die Demokratie.

Ziel der Reform sei die Notwendigkeit, die Justizzeiten zu verkürzen, und den BürgerInnen endlich kurze und klar definierte Zeiträume zu garantieren, und den langen und ermüdenden derzeitigen Verfahrensabläufen ein Ende zu setzen, wie es auch Europa von uns verlangt.

Jedoch seien die langen Zeiträume sicherlich nicht darauf zurückzuführen, dass sich die Vereine als Zivilpartei in Strafprozesse einlassen können – dies sei vielmehr ein Synonym für den Schutz der Rechte der BürgerInnen, und häufig auch für den korrekten Ablauf der Prozesse selbst, ganz zu schweigen davon, dass dadurch die den Prozessen zugrunde liegenden Ereignisse ins Licht gerückt werden.

Aus diesen Gründen haben die Verbraucherschutzverbände beschlossen, eine Sensibilisierungs-Kampagne ins Leben zu rufen: es gilt zu vermeiden, dass unter dem Vorwand der notwendigen Justizreform der Zivilgesellschaft der Zugang zu den Gerichtssälen verweigert wird, angefangen bei den – sehr heiklen – Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität. 

„Es gibt seit langem präzise Vorgehensweisen, um die tatsächlich im jeweiligen Feld des Prozesses aktiven Vereine zu den Verfahren zuzulassen, und vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung, diese auszuschließen, nicht nachvollziehbar. Dies wäre keine Lösung für die Probleme des Justizsystems – im Gegenteil, durch die Entfernung der BürgerInnen wird dieses noch hohler werden. Daher fordern wir die Abänderung des Artikels, mit welchem es den Vereinen de facto untersagt wird, sich als Zivilpartei in Strafprozesse einzulassen, und die Beibehaltung der Möglichkeit für die Zivilgesellschaft, auch weiterhin in den Gerichtssälen die Rechte der Schwächeren verteidigen zu können.“

 

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