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Das Blut der Opfer

Foto: FF Luttach

Das technische Beweissicherungsverfahren zum Horror-Unfall von Luttach ist fertig. Wie es aussieht, war Stefan Lechners Audi beim ersten Aufprall 75 Stundenkilometer schnell. Nun wird das Blut der Opfer auf Alkohol untersucht.

von Thomas Vikoler

Die Verteidiger von Stefan Lechner verließen am Donnerstag ziemlich zufrieden den Bozner Gerichtspalast. Die Analyse des Boardcomputers des Audi TT ihres Mandanten, die sie selbst beantragt hatten, brachte ein für sie günstiges Ergebnis.

Gerichtsgutachter Luigi Cipriani aus Verona teilte in der Schlussverhandlung des technischen Beweissicherungsverfahrens Folgendes mit: Die letzte Anzeige der Black Box des Fahrzeugs weist eine Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern an. Nachdem laut Cipriani zwischen dem Auslösen des Sensors an der sogenannten Drosselklappe im Ansaugtrakt des Motors und der Aufzeichnung auf dem Computer rund eine halbe Sekunde vergeht, muss der Unfallwagen – zurückgerechnet – beim Aufprall mit 75 bis 80 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein.

Das entspricht der Geschwindigkeit, welche der Sachverständige der Verteidigung von Anfang an angegeben hatte. Der Sachverständige der Zivilparteien kommt auf über hundert Stundenkilometer Aufprallgeschwindigkeit, Gerichtsgutachter Cipriani kam bis zur Auswertung der Daten der Blackbox auf Tempo 90.

Die Frage der Geschwindigkeit ist in der Hinsicht relevant, ob das geltende Tempolimit von 50 um das Doppelte überschritten wurde oder nicht. Wäre dies der Fall, könnte gegen Lechner ein weiterer erschwerender Umstand – neben dem Alkoholkonsum – geltend gemacht werden. Die Rechnung Ciprianis zur Black Box wurde am Donnerstag von einem Sachverständigen ernsthaft bestritten, unklar blieb lediglich, ob mit dem Aufprall das erste erfasste Opfer gemeint ist oder das zweite oder dritte.

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Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (14)

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  • andreas

    Jeder hat ein Recht auf Verteidigung.
    Doch bei ca. 2 Promille, 7 Tote und erhöhter Geschwindigkeit, unabhängig davon wieviel, wäre es angebracht die juristischen Spitzfindigkeiten und Plänkeleien zu unterlassen und ohne wenn und aber die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
    Sein Anwalt bzw. er, möchten wohl eine Teilschuld auf die Opfer abwälzen, kann man machen, muss man aber nicht.

  • andreas

    @watschi
    Mit 2 Promille 7 tot fahren, kann nicht jedem passieren und statt 100%, 78,36% Schuld am Tod von 7 Jugendlichen zu haben, ändert nicht wirklich etwas.
    Und nebenbei, sauf weniger, wenn noch fährst.

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