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So wird gefeiert

Das Land sperrt die Testzentren in den Gemeinden zu. Ungeimpfte, die aufs Wiesenfest oder nach dem Mannschaftssport unter die Dusche wollen, müssen von nun an die Antigentests selbst bezahlen.

Von Matthias Kofler

Die Landesregierung hat sich gestern mit der aktuellen Corona-Lage in Südtirol auseinandergesetzt. Wie LH-Stellvertreterin Waltraud Deeg berichtete, bleibt die Infektionslage im Land „zum großen Teil stabil“. Deshalb sehe man „sehr positiv einem hoffentlich guten Sommer entgegen“, erklärte die Soziallandesrätin.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Verhaltensempfehlungen für Wiesen- und Dorffeste gelegt. Ziel sei es, „Unsicherheiten auszuräumen und vor allem den veranstaltenden Verbänden Sicherheit zu geben“, so Deeg. Öffentlich zugängliche Veranstaltungen im Freien sind seit 21. Juni, unter Beachtung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen, in Südtirol wieder möglich. „Grundsätzlich gilt“, betonte die LH-Stellvertreterin, „dass der Grüne Pass, das heißt das europäische Covid-Zertifikat, Voraussetzung für eine Teilnahme an Dorf- und Wiesenfesten ist. Junge Leute bis zu 18 Jahren können nach Durchführung eines kostenlosen Corona-Nasenflügeltests an Ort und Stelle an den Veranstaltungen teilnehmen, wobei der Sanitätsbetrieb die Tests kostenlos zur Verfügung stellt.“

Für die Volljährigen, die noch nicht geimpft sind und auch nicht kürzlich eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben, wird die Situation komplizierter: Sie müssen die (kostspieligen) Corona-Tests aus der eigenen Tasche bezahlen, um aufs Wiesenfest gehen oder nach dem Mannschaftssport Umkleidekabine und Dusche nutzen zu können. Da die Testzentren in den Gemeinden folglich nicht mehr gebraucht werden, hat die Landesregierung deren zeitnahe Schließung beschlossen. Zuvor will man noch den Gemeindenverband anhören.

Deeg kündigte auch ein Rundschreiben an, in dem der LH gemeinsam mit dem Landesrat für Bevölkerungsschutz und dem Präsidenten des Gemeindenverbandes die Verbände auf die geltenden Bestimmungen hinweisen wird.

Neben der gültigen grünen Bescheinigung (Covid-Zertifikat der EU) beziehungsweise dem Corona-Test für Minderjährige als Teilnahmevoraussetzung gilt für Feste auch, dass sie auf einer abgegrenzten Fläche stattfinden. Die Veranstaltenden sind für die Überprüfung des Grünes Passes verantwortlich. Zudem müssen sie die Einhaltung der restlichen Sicherheitsregeln auf dem Festgelände, insbesondere jene rund um die gastronomische Tätigkeit, überwachen.

Für die Verabreichung von Speisen und Getränken gelten die Regeln des Gastgewerbes: Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an Tischen oder an der Theke mit einem Meter Abstand konsumiert werden. Das Servicepersonal muss bei der Bedienung der Gäste chirurgische Masken tragen. Maskenpflicht besteht für alle nicht zusammenlebenden Personen, wenn sie den Abstand von einem Meter nicht konstant einhalten können. Live-Musik auf den Festen ist erlaubt. Nicht zusammenlebende Personen dürfen nur mit Maske tanzen. Gäste müssen die Möglichkeit haben, ihre Hände zu desinfizieren.

Derzeit gäbe die Entwicklung der Corona-Zahlen in Südtirol keinen Anlass zur Beunruhigung, sagte Landesrätin Deeg abschließend, doch sei es nach wie vor wichtig, die vorgegebenen Regeln zu beachten, damit Corona uns im bevorstehenden Herbst und Winter nicht wieder Einschränkungen auferlegt“.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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