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Genehmigter Haushalt

Im 3. Gesetzgebungsausschuss des Landtags wurde der Nachtragshaushalt behandelt. Der Vorsitzende Helmuth Renzler zeigt sich im Anschluss an die Sitzung zufrieden darüber, dass die entsprechenden Gesetzentwürfe mehrheitlich angenommen wurden.

Mit dem Nachtragshaushalt hat sich der für Finanzen zuständige Gesetzgebungsausschuss am 7. Juli 2021 befasst. Somit kann dieser wie geplant Ende Juli im Landtag behandelt werden. Diese nachträgliche, jährliche Veränderung des bereits vom Landtag beschlossenen Haushalts betrifft Aufstockungen für verschiedene Bereiche der Landesverwaltung, wenn auch zum Teil in geringerem Ausmaß als benötigt. Auch der Rat der Gemeinden hat den Nachtragshaushalt im Vorfeld begutachtet und ein positives Gutachten erteilt.

„Die Zusammenarbeit im Ausschuss war von Beginn der Sitzung an konstruktiv. Somit konnten die Gesetzentwürfe in allen ihren Punkten behandelt und abgesegnet werden”, fasst Helmuth Renzler in seiner Funktion als Vorsitzender der 3. Gesetzgebungskommission zusammen.

Zukünftig keine Bereiche mehr benachteiligen

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in den vergangenen Wochen Geldmittel auftreiben können, die nun für den Nachtragshaushalt verwendet werden. Diese müssen nun zwischen den verschiedenen Ressorts aufgeteilt werden.

„Leider verfügte der 3. Gesetzgebungsausschuss nicht über alle notwendigen Zahlen, aber es kann festgestellt werden, dass die Beträge geringer als erhofft sind. Es muss dafür gesorgt werden, dass die zur Verfügung gestellten Geldmittel in Zukunft noch gerechter verteilt werden, da dies nämlich für sozialen Frieden in unserem Land sorgt. Bei knapper werdenden Ressourcen, wobei alle Bereiche Einsparungen vornehmen müssen, sollte in Zukunft vorab der genaue Bedarf einzelner Bereiche erfasst und bewertet werden, und zwar unabhängig davon, wie sie bis heute ausgestattet wurden. In bestimmten Bereichen kann man sich des Eindruckes nicht verwehren, dass die veranschlagte Notwendigkeit von finanziellen Mitteln sehr großzügig gehandhabt wurde. Damit in Zukunft keine Bereiche benachteiligt werden, muss dieser Kassensturz in Hinblick auf den neuen Haushalt 2022 im Herbst sofort erfolgen. Wenn gespart werden muss, dann in allen Bereichen, auch in jenen, die bisher überdotiert waren“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete und SVP-Arbeitnehmervertreter Helmuth Renzler.

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