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Archiviertes Verfahren

Roland Griessmair ist aus dem Schneider: Der Richter hat das Verfahren wegen eines möglichen Interessenskonfliktes des Bürgermeisters von Bruneck archiviert. Sehr zum Ärger der Fünf Sterne, die trotzdem den Rücktritt fordern. 

von Silke Hinterwaldner

Davide Barbieri ist mit den Entwicklungen der vergangenen Monate ganz und gar nicht zufrieden. Er sei aber gar nicht vor allem enttäuscht, sagt er, „vielmehr finde ich es einfach schade, dass hier etwas vorliegt, das nicht in Ordnung ist. Man aber offenbar nichts dagegen unternehmen kann“.

Damit spielt er auf eine Eingabe an, die er gemeinsam mit dem Fünf-Sterne-Abgeordneten Diego Nicolini vor bald einem Jahr hinterlegt hat. Zur Erinnerung: Darin beanstanden sie die Doppelrolle des Bürgermeisters von Bruneck. Als Ingenieur mit großem Büro in seiner Stadt bestehe ein Interessenskonflikt für Roland Griessmair in seiner Funktion als Bürgermeister. Diese fragwürdige Doppelfunktion wurde vor allem von politischen Gegnern bereits mehrmals angesprochen, aber bis dahin hatte sich niemand für den Gerichtsweg entschieden. Parallel dazu wurde im Regionalrat eine authentische Interpretation des aktuellen Gesetzes zur Unvereinbarkeit von Gemeindepolitikern diskutiert. Eine Entscheidung zu dieser so genannten „Lex Griessmair“ wurde aber auf Eis gelegt, nachdem sich die Opposition über einen solchen Rettungsanker für den Brunecker Bürgermeister beschwert hatte. Bereits im Jänner hat der Staatsanwalt dann die Archivierung des Verfahrens beantragt.

Bürgermeister Griessmair reagierte verständlicherweise erleichtert. Ihm war es stets ein Anliegen, Beruf und Politik weitgehend voneinander zu trennen. Von Anfang an hat er die Agenden der Urbanistik an den Vizebürgermeister oder einen Stadtrat delegiert. Er mische sich in diese Belange auch nicht ein, betonte er immer wieder.

Trotzdem bleibt der Zweifel: Reicht das? Oder darf ein Bürgermeister grundsätzlich keine Arbeiten auf dem eigenen Gemeindegebiet durchführen? Mit diesen Fragen reicht das juridische Interesse an der Klärung weit über Bruneck hinaus. Auch andernorts sind vor allem Freiberufler in den unterschiedlichen Sparten tätig – und gleichzeitig aktive Gemeindepolitiker.

Nun hat Richter Emilio Schönsberg in dieser schwierigen Frage eine Entscheidung getroffen. Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, archiviert er das Verfahren. In der Erklärung allerdings gibt er den Fünf-Sterne-Vertretern zumindest teilweise recht. Möglicherweise, schreibt er, könnte ein Interessenskonflikt vorhanden sein. Gleichzeitig aber erklärt er, dass in einem solchen Fall zweierlei Vergehen vorliegen müssten, um eine Verurteilung anzustreben. Neben dem Amtsmissbrauch müsse auch klar ersichtlich sein, dass für jemanden Schaden daraus erwächst, beziehungsweise, dass der Bürgermeister persönlich daraus Vorteile erziele. Dies wiederum sei nicht zu erkennen.

Davide Barbieri will die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Er sagt: „Wir werden zunächst mit dem Anwalt klären, welche weiterführenden Möglichkeiten es gibt.“ Und: Barbieri erwägt auch, die Angelegenheit in den Gemeinderat von Bruneck zu tragen, wo, seiner Meinung nach, eingehend darüber diskutiert werden solle. „Ich bin der Ansicht“, sagt er, „dass der Bürgermeister nach dieser richterlichen Verfügung seinen Rücktritt einreichen müsste. Schließlich ist darin die Rede von Interessenskonflikt.“ Nur: Die beiden Fünf-Sterne-Funktionäre hätten selbst persönlich keinen unmittelbaren Schaden erfahren. Aber sobald jemand vor Gericht gehe, auf den dies zuträfe, könne der Richter die Causa nicht mehr archivieren.

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