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Der Südtirol-Pass


Geimpfte, Getestete und Genesene können mit Vormerkung ab Montag wieder im Inneren von Bars und Restaurants bewirtet werden.

Die Landesregierung hat sich am Dienstag mit den Corona-Bestimmungen befasst, die ab kommender Woche landesweit gelten sollen.

Die Devise lautet „Öffnen mit Vorsicht“ – und zwar mithilfe der Tests. „Die Teststrategie unterscheidet uns von anderen Regionen“, betont Arno Kompatscher.

Premier Mario Draghi hatte am Freitag verkündigt, dass in den gelben Zonen die Gastronomiebetriebe wieder aufsperren dürfen – allerdings nur im Freien.

Die Landesregierung will aber einen Schritt weiter gehen: Getestete, Geimpfte und Genesene dürfen mit Vormerkung auch im Inneren bewirtet werden, sofern sie mittels des sogenannten Corona-Passes nachweisen können, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen. Der Corona-Pass ist sowohl in digitaler (ein QR-Code auf dem Handy) als auch in ausgedruckter Form verfügbar.

Die neue Verordnung wird voraussichtlich am Donnerstag veröffentlicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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